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Bewerbungstipps

Dieses Bewerbungs-ABC ist aus dem Erfahrungsschatz unserer Personalberatung entstanden, aus zahllosen schriftlichen Bewerbungen, aus vielen Interviews und häufiger persönlicher Begleitung von Vorstellungsrunden.

Wir haben uns bemüht, in unseren Formulierungen nicht gegen das AGG zu verstossen. Wenn wir vom Bewerber oder Kandidaten sprechen, meinen wir immer m/w.

Wenn Sie uns auf inhaltliche Fehler aufmerksam machen wollen oder vielleicht zusätzliche Tipps geben wollen – wir freuen uns auf Ihre Zuschrift unter info@pspp.de.

Noch mehr freuen wir uns, wenn Ihnen unsere Tipps helfen.

Auf einem Copyright bestehen wir nicht.

Adresse

Schreiben Sie Ihre Adresse

  • auf Ihr Anschreiben
  • in Ihrer E-Mail
  • auf Ihren Lebenslauf
  • auf die Rückseite eines Fotos
  • auf den Briefumschlag

Zu einer vollständigen Adresse gehören

  • Familienname
  • Vorname
  • Strasse und Haus-Nr.
  • Postleitzahl und Wohnort
  • E-Mail-Adresse

Vornamen nicht abkürzen

Wenn Sie ein Postfach haben, nennen Sie es nur in Verbindung mit Ihrer Strasse.

Geben Sie unbedingt Ihre Telefon-Nummer an, mobil und/oder Festnetz.

Sie mögen triftige Gründe haben, »postlagernd« Antwort zu erbitten. Das hat aber nicht immer eine seriöse Wirkung.

Alter

Im Anschreiben kurz erwähnen, aber nur volle Jahre angeben (nicht 33 ½ Jahre).

Das genaue Geburtsdatum gehört in den Lebenslauf. Eine ausgeschriebene Position darf nicht mehr einen Altersrahmen vorschreiben. Begründen Sie aber, warum Sie sich trotz Ihres Jahrgangs für den Job eignen.

Viele Jahre lief man nur jungen Jahrgängen nach – das hat sich wieder relativiert. Wenn Sie z. B. über 55 sind, keine langen Erklärungen abgeben, wie frisch und dynamisch Sie sind.

Anschreiben

Mindestinhalt Ihres Anschreibens:

  • eigene Adresse + Telefon-Nummern
  • Datum
  • Adresse der Firma, an die Sie schreiben
  • Bezugnahme auf Anzeige (Zeitung oder Jobbörse, Datum, Position)
  • Begründung, warum Sie für diese Stelle passen
  • Unterschrift (kann in E-Mail entfallen)
  • Hinweis auf Anlagen

Darüber hinaus kann Ihr frühestmöglicher Eintrittstermin sowie Ihre Einkommensvorstellung eine Beurteilung sehr erleichtern.

Unbedingt richtige Anschrift des Unternehmens, nicht »Herrn Personalleiter Meier/in Firma KUNZE …«, sondern »KUNZE AG, Herrn Personalleiter Meier«. Wenn Ihnen kein Name in dem Unternehmen bekannt oder in einer Anzeige genannt ist, benutzen Sie die allgemeine Anrede »Sehr geehrte Damen und Herren!«

Genaue Bezugnahme auf die Anzeige ist wichtig: Wann und wo ist die Anzeige erschienen? Wie lautet die ausgeschriebene Position? Evtl. Kennziffer der Position oder des Unternehmens?

Die richtige Grussformel: »Mit freundlichen Grüssen« (ohne Ausrufezeichen) , »Hochachtungsvoll« geht auch immer noch (ebenfalls ohne Ausrufezeichen).

Wenn Sie besondere Wünsche für einen Vorstellungstermin haben: weich formulieren, nicht zu präszise (z.B »an einem Freitagnachmittag«).

Persönliche Daten gehören nicht ins Anschreiben, sondern in den Lebenslauf.

Unbedingt vermeiden: All zu viel Privates, Schicksalsschläge und theoretische Abhandlungen (siehe Stichwort Inhalt) .

Als Fussnote »Anlagen« schreiben und dort alles aufführen, was Sie Ihrem Anschreiben beilegen oder einer E-Mail-Bewerbung anhängen, dort am besten als eine Datei.

Umfang des Anschreibens: eine halbe DIN A4 Seite ist optimal. Nur in Ausnahmen sollte eine Seite überschritten werden. Schicken Sie kein vervielfältigtes Anschreiben, in dem Sie nur die Adresse der Firma und die Position nachträglich eingesetzt haben. Das Anschreiben ist Ihre erste Visitenkarte!

Anzeige

Den Text der Stellenanzeige unbedingt sorgfältig lesen, um Ihre Eignung gegenzuchecken und Anknüpfungspunkte für Ihr Anschreiben zu finden.

Überprüfen Sie, wie alt die Veröffentlichung ist. Bis zu zwei Wochen nach Erscheinen ist eine Bewerbung normalerweise sinnvoll (Ausnahme bei Wohnsitz im Ausland). Peinlich: wenn elektronische Jobmärkte gegenseitig offene Positionen abgreifen und damit alte Ausschreibungen, die evtl. schon besetzt sind, noch als offen erscheinen,

Zur Grösse einer Anzeige eine grobe Schlussfolgerung: je grösser die Anzeige, umso besser wird die Position bezahlt.

Meistens geben sich Personalabteilungen und Personalberater mit der Formulierung der Anzeigen Mühe. Gehen Sie deshalb auf wichtige Informationen und Forderungen ein.

Beobachten Sie, wie oft die von Ihnen angestrebte Position evtl. schon angeboten wurde. Mehrere gleichartige Angebote geben gute Vergleichsmöglichkeiten.

Merken Sie sich für eine Vorstellung den genauen Anzeigentext. Er ist ein beliebter Anknüpfungspunkt der Personalprofis und kann zum Test werden, ob Sie sorgfältig gelesen haben.

Wenn Sie sich ohne Anzeige bewerben wollen (vergleiche Stichwort »Initiativbewerbung«), sollten Sie andere Anhaltspunkte haben. Der Bedarf kann Ihnen durch andere Werbemassnahmen des suchenden Unternehmens bekannt sein oder vielleicht durch persönliche Empfehlung. Nennen Sie in jedem Fall (in Ihrem Anschreiben oder mündlich Ihre Informationsquelle – das interessiert Personalabteilungen.

Arbeitgeber

Eine gute Beziehung zu früheren Arbeitgebern ist normalerweise positiv (vergleiche Stichwort »Referenzen«) .

Beziehen Sie sich nur auf frühere Arbeitgeber, wenn dies interessante Aspekte für Ihre Bewerbung bringt (Branche, Produkte, Ausland).

Ihren jetzigen Arbeitgeber nur dann nennen, wenn Ihre Bewerbung im Unternehmen schon bekannt ist.

Nennen Sie Ihren jetzigen Arbeitgeber auf keinen Fall, wenn Sie Ihre Bewerbung noch geheimhalten wollen. Es gibt leider viele Gründe, warum Ihre Bitte um Diskretion nicht strikt beachtet wird. Spüren Sie dagegen ein ernsthaftes Interesse des neuen Partners, können Sie schon während der ersten Vorstellung Ihren jetzigen Arbeitgeber nennen.

Wenn Ihr künftiger Arbeitgeber keine »erste Adresse« ist, machen Sie sich auf seiner Homepage schlau oder besorgen Sie sich schon während oder nach Ihrer schriftlichen Bewerbung Presseartikel und andere Informationen.

Bitten Sie um einen Geschäftsbericht, wenn Sie zu den künftigen Führungskräften gehören sollen.

Wenn aus der Anzeige oder der Stellenbeschreibung eines Personalberaters der Arbeitgeber nicht hervorgeht, schreiben Sie nur eine Kurzbewerbung. Erscheint eine Anzeige unter dem Namen eines Personalberaters, können Sie wichtige Fragen oft schon vorab klären.

Arbeitsamt

Wenn Sie sich um eine neue Stelle bemühen, sollten Sie auch das die Bundesagentur für Arbeit einschalten. Bürokratie und Mief haben sich weitgehend verflüchtigt.

Haben Sie dort Ihre Bewerbung deponiert, nerven Sie den zuständigen Sachbearbeiter nicht mit zu häufigen Nachfragen.

Wenn Sie einverstanden sind, dass Ihre Bewerbung vervielfältigt werden kann, dürfen Sie keine Vertraulichkeit erwarten. Sie können jedoch in Ihrer Bewerbung Sperrfirmen angeben.

Fordern Sie Prospektmaterial der Bundesanstalt für Arbeit an – vielleicht bringt es Sie auf weitere Ideen (Umschulung, Teilzeitarbeit).

Achten Sie darauf, dass Ihre vorliegende Bewerbung immer aktuell ist: Neue Einkommenszahlen, neue Kündigungsfristen, neues Foto, Beschäftigungsdauer in der letzten oder jetzigen Stelle.

Arbeitsplatz

Wenn Sie schon zu einer zweiten Vorstellung eingeladen werden, können Sie um einen Blick auf Ihren künftigen Platz bitten.

Checken Sie: Lage, Sonne, Lärm, Grösse, Einzel- oder Grossraum und natürlich welche Kollegen mit Ihnen zusammenarbeiten. Halten Sie sich mit erster Kritik zurück (offene Ohren der Mitarbeiter).

Ist ein überregionaler Job angeboten: Liegt Ihnen die deutsche Region oder das Ausland? Viel Fliegerei? 5 Tage im Auto?

Arbeitsproben

Bei der ersten schriftlichen Kontaktaufnahme nicht mitschicken.

Wenn Sie als Architekt, Grafiker o.ä. dennoch Arbeitsproben schicken wollen, bitte Gewicht (Porto!) und Formate berücksichtigen. Am besten Fotos, Zeichnungen usw. auf DIN A4 verkleinern oder einscannen. Grosse Mappen oder dreidimensionale Muster höchstens zur Vorstellung mitbringen.

Keine Doktor- oder Diplom-Arbeiten, keine dicken Fachzeitschriften mitschicken! Kopien wichtiger Veröffentlichungen können Sie beifügen oder anhängen.

Auch während des Vorstellungsgesprächs empfiehlt es sich nicht, Arbeitsproben »aufzudrängen«.

Arbeitsrecht

In jedem Arbeitsverhältnis können Streitfragen auftauchen, die den Arbeitsfrieden stören. Halten Sie sich grundsätzlich daran: erst einmal freundlich verhandeln. Voraussetzung dazu ist eine solide Kenntnis Ihrer Rechte und Pflichten, die das Arbeitsrecht für Sie regelt.

Wenn Sie mit Ihrem jetzigen bzw. dem letzten Arbeitgeber im Streit liegen, werden Sie das nicht gleich in der schriftlichen Bewerbung erwähnen. Wenn es später zur Vorstellung kommt: Die Gründe für die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung geschickt formulieren.

Arbeitszeit

Fragen Sie nach den typischen Arbeitszeiten Ihres neuen Jobs:

  • Stundenzahl pro Woche
  • Beginn und Ende
  • Gleitzeit
  • Pausen (wie und wo Mittagspause)
  • Überstunden
  • im Handel Langer Samstag oder abends
  • wie wird die Anwesenheitszeit kontrolliert

Weitere wichtige Fragen, bevor Sie unterschreiben:

  • gibt es saisonale Arbeitsspitzen
  • ist die Firma konjunkturabhängig und mit welcher Zeitverzögerung
  • gibt es einen gemeinsamen Betriebsurlaub

Assistent

Wenn Sie Ihre erste Stelle suchen und von allem etwas sehen wollen, ist ein Assistenten-Job das Richtige. Sie können an einer wichtigen Schaltstelle trainieren, ohne gleich den Kopf hinhalten zu müssen.

Entscheiden Sie sich für eine Assistenten-Position, sollten Sie am besten schon an Ihre nächste Stelle denken. Aber: möglichst nur einmal Assistent sein!

Arbeiten Sie nicht länger als 3 Jahre als Assistent. In derartigen Stellen wird man leicht alt und zum idealen »zweiten Mann«. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die Versprechungen aus der ehemaligen Stellenausschreibung eingehalten werden. Sind Sie Arbeitspferd und Ideenproduzent oder Aktentaschenträger und Statussymbol Ihres Bosses ?

Zu einem wirklich grossen Boss der Wirtschaft können Sie auch noch mit 35 Jahren als Assistent gehen. Ein Schattendasein kann auch Chancen im Auf- und Nachrücken bringen.

Prüfen Sie bei Ihrer Vorstellung die Notwendigkeit der ausgeschriebenen Assistentenstelle. Lassen sich die Aufgaben nicht an einen qualifizierten Sachbearbeiter delegieren? Gibt es eine Stellenbeschreibung?

Die höchsten Tugenden des Assistenten: geräuschlose Anpassung und diplomatische Koordinierung. Eine Versuchung des Assistenten: zuviel Profil anzustreben.

Aufstiegschancen

Es kann zweideutig sein, wenn Sie behaupten, dass Sie in Ihrer jetzigen Firma nicht hochkommen: Mangelnde Qualifikation oder verbaute Chancen durch junge Vorgesetzte?

Vorgeplanten Aufstieg gibt es nur, wenn Unternehmen Absolventen als Nachwuchs suchen. Grossunternehmen fördern eher den eigenen Nachwuchs als künftige Führungskräfte.

Die Position, um die Sie sich bewerben, sollte innerhalb der nächsten 3 Jahre einen Aufstieg bedeuten. Fordern Sie in Ihrer Bewerbung nicht weitere Aufstiegschancen – eine Garantie gibt es ohnehin nicht.

Ausländer

Erwähnen Sie, wie lange Sie bereits in Deutschland leben bzw. wie gut Ihre deutschen Sprachkenntnisse sind.

Förderlich für Ihre Bewerbung können deutsche Partner oder deutsche Verwandtschaft sein, bitte angeben.

Beschreiben Sie Besonderheiten Ihres Heimatlandes, die sich auf Ihre Bewerbung beziehen: Spezifische Ausbildung, Wissensstand, seltene Fremdsprache, Entwicklungsmöglichkeiten.

Melden Sie sich aus dem Ausland, begründen Sie die zeitliche Verzögerung Ihrer Bewerbung, z. B. Anzeige spät gelesen.

Auslandserfahrung

Wenn im Text der Anzeige oder in der Stellenausschreibung gefordert, sollten Sie auf Ihre Auslandserfahrung verweisen.

Geben Sie an, wie lange Sie in welchem Land gearbeitet oder studiert haben. Ihre Urlaubserfahrungen sind nicht so wichtig.

Beschreiben Sie, was Sie im Ausland gelernt haben. Es sollte allerdings in Beziehung zur ausgeschriebenen Position stehen. Sozialjobs können höchstens auf Ihr gutes Herz deuten, jüngere Personaler finden solche Stationen gut.

Als Hochschulabsolvent sollten Sie Praktika im Ausland angeben – diese werden weiterhin als Zeichen für Initiative und Mobilität gewertet.

Wenn Sie lange im Ausland gearbeitet haben, ist es oft schwierig, in Deutschland wieder den Anschluss zu finden. Sie sollten flexibel im Starteinkommen sein und nicht mit wohltönenden Auslandstiteln renommieren.

Last not least: Unbedingt Ihre Fremdsprachenkenntnisse angeben, welche und wie gut.

Aussendienst

Wenn Sie sich auf eine solche Position bewerben, fragen Sie sich selbstkritisch: Haben Sie bereits im Aussendienst gearbeitet? Werden Sie auch weiterhin mit Freude dabei sein? Was sagen Frau und Kind dazu?

Wie lange wollen Sie noch im Aussendienst tätig sein? Wenn Sie bereits 45 sind, sollten Sie Ihre Planung auf nicht länger als 5 – 10 Jahre ausrichten.

Gute Spesen, die Sie jetzt vielleicht erhalten, sollten Sie in Ihrer Bewerbung nicht und schon gar nicht als Einkommensbestandteil erwähnen.

Wenn Sie bisher im Aussendienst tätig waren und sich jetzt um eine Innendienstposition bewerben wollen: Wird Ihnen der Innendienst überhaupt liegen?

Beruf

Geben Sie als Beruf die Abschlussbezeichnung Ihrer Berufsausbildung an. Eine Lehre endet z. B. als Industriekaufmann, Dreher, Metallurge, Technischer Zeichner.

Bei Abschluss von Fachschulen, Fachhochschulen oder Universitäten geben Sie den dort erworbenen Grad an, z. B. Maschinenbau-Ingenieur, Diplom-Kauffrau.

Bei mehreren Berufen nennen Sie den Beruf mit der höchsten Qualifikationsstufe oder den Beruf mit der grössten Verwandtschaft zur ausgeschriebenen Position.

Falls Ihr Beruf, Ihre Ausbildung und die jetzige oder zukünftige Tätigkeit auseinander klaffen, nennen Sie am besten beides. Beispiel: Diplom-Psychologe/Personalleiter.

Bewerbungsunterlagen

Wichtigster Grundsatz für die schriftliche Bewerbung: Sie sollte vollständig sein. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen geben dem suchenden Unternehmen oder seinem Personalberater die erste Möglichkeit, zwischen grundsätzlich geeigneten und ungeeigneten Bewerbern zu trennen. Diese wichtige Entscheidung lässt sich kaum treffen, wenn nur ein Anschreiben vorliegt.

Zu »vollständigen« Unterlagen gehören:

  • Anschreiben (Post oder E-Mail)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelles Foto
  • Schul-, Hochschul-Zeugnisse (Kopien)
  • Praxis-Zeugnisse (keine Original per Post)
  • evtl. Referenzen

Branche

Bei vielen kaufmännischen Positionen (Personal, Controlling) brauchen Sie Ihre Branchenerfahrungen nicht zu betonen – sie geht aus Ihren Zeugnissen hervor.

Wenn es bei der ausgeschriebenen Position auf spezielle Branchenkenntnisse ankommt (z. B. Bank, Bau, Petrochemie, Handel) erwähnen Sie selbstverständlich Ihre Erfahrungen.

Wenn Sie ausdrücklich geforderte Branchenkenntnis nicht vorweisen können, ist Ihre Bewerbung zweite Wahl. Begründen Sie aber, warum Sie sich dennoch für geeignet halten.

Sollten Sie die Branche wechseln, überlegen Sie genau:

  • Welche Zukunftschancen hat die neue Branche?
  • Kann ich meine erworbenen Spezialkenntnisse in der fremden Branche verwerten?

Briefstil

Seien Sie kreativ, um sich aus der heutigen Masse der vorgefertigten Formulierungen abzuheben, aber weder zu witzig noch zu unterwürfig. Sie sollten selbstbewusst und »vertrieblich« formulieren (»… würde mich über ein persönliches Gespräch freuen«).

Behaupten Sie nicht, Sie sind genau der Mitarbeiter, den das Unternehmen sucht – das wirkt eingebildet. Floskeln (»Ich werde bemüht sein, mich kurzfristig mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Position vertraut zu machen…«) können verärgern.

Ihr Briefstil sollte knapp und präzise sein. Ausschweifende Formulierungen wie beispielsweise »Ausgehend von der Annahme, dass …« sind umständlich.

Chiffre

Bei Chiffre-Anzeigen in den Stellenangeboten kennt der Bewerber die suchende Firma nicht mit Namen. Der Zeitungsverlag oder der Personalberater vermittelt und leitet eingehende Zuschriften weiter. Die Haftung für die ordnungsgemässe und rechtzeitige Rückgabe von Unterlagen liegt jedoch beim Auftraggeber.

Ein Stellenangebot unter Personalberater-Adresse oder Chiffre kann folgende Gründe haben:

  • Der Personalberater übernimmt Telefonservice oder Vorselektierung, weil das Unternehmen Arbeit delegiert und auf seine Expertise vertraut,
  • die Stellenausschreibung soll innerhalb der Firma geheim gehalten werden (Abteilungsleiter X soll ersetzt werden),
  • die notwendige Besetzung soll extern geheim gehalten werden (Firma Y will einen besonderen Produktbereich entwickeln und die Konkurrenz soll nichts merken),
  • ein angeschlagenes Image des suchenden Unternehmens.

Für Sie kann eine anonyme Ausschreibung unter Chiffre folgende Nachteile haben:

  • Sie müssen fürchten, sich bei der eigenen Firma zu bewerben. Eine unkontrollierbare Bewerbung könnte Ihre jetzige Position gefährden,
  • Sie möchten sich telefonisch über die Position informieren, haben dazu aber keinei Möglichkeit (ausser Personalberater-Anzeigen),
  • Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen nicht jederzeit zurückfordern,
  • eine Weiterleitung Ihrer Bewerbung verlängert den Weg Ihrer Bewerbung und somit auch die Wartezeit.

Wenn Sie sich auf eine Chiffre-Anzeige bewerben, schicken Sie besser eine Kurzbewerbung (kurzes Anschreiben, knapper Lebenslauf, Foto). Schreiben Sie die Chiffre-Nummer gut leserlich auf Briefumschlag und Anschreiben sowie in Ihre E-Mail. Fehlleitungen sind ärgerlich und verringern Ihre Chancen durch schlechten Eindruck in der Personalabteilung.

Eine Abschwächung der Chiffre-Nachteile können Sie mit Hilfe eines Sperrvermerks erreichen. Schreiben Sie dem Personalberater oder auf den Umschlag an die Zeitung – oder auf einen zweiten Umschlag im ersten Umschlag – diejenigen Firmen, an die Ihre Bewerbung keinesfalls weitergeleitet werden soll.

Ärgern Sie sich nicht, wenn auch die Absage anonym erteilt wird. Dies ist in der Regel üblich, da sonst die ganze Aktion in Frage gestellt ist.

Wenn Sie selbst ein Stellengesuch aufgeben: Eine Chiffre-Nummer zu benutzen ist selbstverständlich und normal. Zur direkten Kontaktaufnahme können Sie aber auch einen Freund, Steuerberater oder Personalberater nennen.

Eilboten

Durch die Schnelligkeit von E-Mails sind Eilboten-Sendungen unnötig und können ohnehin einen negativen Eindruck hervorrufen: Es sieht so aus, als hätten Sie es sehr nötig und können nicht mit E-Mails umgehen.

Beachten Sie, dass im Postverkehr von Stadt zu Stadt eine Eilbotensendung Ihre Bewerbung nicht beschleunigt. Sie wird nur am Bestimmungsort ausserhalb der normalen Postaustragung zugestellt. Das Postfach eines grösseren Unternehmens wird aber ohnehin mehrfach täglich geleert.

Einkommen

Wenn es in der Stellenanzeige gefordert wird, sollten Sie Ihr jetziges und/oder Ihr gewünschtes Einkommen nennen.

Das Wunsch-Einkommen ist besonders wichtig, wenn Sie sehr genaue Vorstellungen haben. Verwenden Sie nicht zu harte Formulierungen, sondern signalisieren Sie Flexibilität (Stufenplan).

Begründen Sie, warum Sie mehr verdienen wollen.

Wenn ein Limit genannt wird, sollten Sie nur ausnahmsweise und mit guter Begründung darüber gehen.

Nennen Sie das Einkommen nur als Jahreseinkommen, und zwar als runden TEuro Betrag.

Kein Netto-Einkommen angeben!

Schlüsseln Sie Ihr Einkommen auf, in Fixum, Gewinnbeteiligung, Nebenleistungen. Aber geben Sie keine Reise- oder sonstigen Spesen an.

Fordern Sie in Ihrer ersten Kontaktaufnahme nicht zu genaue Gewinn- oder andere Beteiligungsbeträge. Äussern Sie evtl. nur den Wunsch, dass Ihre Extraleistungen auch extra bezahlt werden sollten.

In der Forderung von Nebenleistungen sollten Sie ebenfalls flexibel sein.

Mogeln Sie nicht, bei der Angabe Ihres jetzigen Einkommens. Besser sachlich begründen, warum Sie sich eine kräftige Steigerung vorstellen.

Wenn Sie sich bei einem grossen Unternehmen bewerben, dürfen Sie es durch Ihre Einkommenswünsche nicht überfordern. Grossbetriebe haben in der Regel strengere Gehaltsstrukturen mit weniger Möglichkeiten zur individuellen Regelung. Dafür gibt es oft ein Mehr an Sozialleistungen, Fortbildung … usw. Bei kleineren Unternehmen ist es umgekehrt.

In der Bewerbung und bei der ersten Vorstellung ist es nicht erforderlich, Einkommenssteuerbescheide oder Verdienstbescheinigungen zu präsentieren.

Wenn Sie schon älter sind, aus einer schlechtgehenden Branche wechseln wollen oder vom Ausland zurückkehren, kann Ihr Wunsch-Einkommen auch niedriger als Ihr jetziges Einkommen sein. Sehr viele Bewerbungen scheitern, weil die Kenntnis des eigenen Marktwertes fehlt.

Einschreiben

Allgemeiner Rat: Einschreiben sind Vergangenheit und machen Ihnen und dem Adressaten nur Mühe und Kosten.

Verschicken Sie niemals Originale. Richten Sie Ihre Bewerbung so aus, dass es kein Beinbruch ist, wenn Ihre Unterlagen verlorengehen.

Verlangen Sie Ihre Bewerbung auch nicht per Einschreiben zurück.

Eintrittstermin

Beachten Sie die evtl. genannten Termine im Text der Stellenanzeige und gehen Sie darauf ein.

Achtung: Eintrittstermin ist nicht gleich Kündigungstermin. Der Eintrittstermin muss zu Ihrer Kündigungsfrist passen.

Auch wenn Sie erst später als gewünscht anfangen könnten, lohnt sich eine Bewerbung. Es gibt oftmals eine Einigung mit dem bisherigen oder zukünftigen Arbeitgeber.

Wenn Sie sofort oder zu einem »krummen« Datum beginnen könnten, sollten Sie das anbieten, aber auch gut begründen (z. B. längere Krankheit, Rückkehr aus dem Ausland).

Eltern

Stand und Namen Ihrer Eltern müssen Sie nicht nennen, erst recht nicht Vor- und Mädchennamen Ihrer Mutter.

Sie können den Beruf Ihrer Eltern erwähnen, wenn ein Bezug zu Ihrer Bewerbung bzw. zur ausgeschriebenen Position besteht (z. B. Einzelhandel, Gastronomie).

Unterlassen Sie die Floskel »als Sohn der Eheleute …«.

E-Mail

Konventionelle Postbewerbungen sind selten geworden. Vielleicht grade deshalb fällt eine Bewerbung heute auf, aber E-Mails sind die gängige Form.

Wer keine E-Mail-Adresse angibt, macht's dem Personaler schwer.

In der E-Mail kein langes (Bewerbungs-)Anschreiben, das gehört in den Anhang.

Nicht eine Vielzahl von Bewerbungsteilen anhängen, sondern möglichst in einer Datei bündeln.

Fahrtkosten

Fordern Sie nicht schon im ersten Bewerbungsschreiben Erstattung der Fahrtkosten oder gar »Ich komme nur, wenn Sie mir meine Kosten … erstatten«. Die Personalabteilung einer renommierten Firma wird ohnehin in einer Einladung die Kostenerstattung anbieten.

Wird bei der Einladung oder bei der Vorstellung die Kostenerstattung nicht erwähnt, haben Sie mindestens Anspruch auf eine Bahnfahrt 2. Klasse. Bei einem unaufgeforderten Besuch – der sowieso generell nicht zu empfehlen ist – haben Sie keinen Erstattungsanspruch.

Familienunternehmen

Wenn Sie sich bei einem Unternehmen bewerben, das einem tätigen Einzelunternehmer oder mehreren Mitgliedern einer Familie gehört, könnten Nachteile Sie erwarten, z. B. im Führungsstil.

Sie können sich schon bei der Vorstellung Sympathien erwerben, wenn Sie Verständnis für freies Unternehmertum zeigen und seine Probleme kennen:

  • die wachsenden Lasten im Steuer- und Sozialbereich
  • die Verteufelung von Profit und Profitstreben
  • der Wettbewerb mit grossen internationalen Konzernen
  • die Einengung des persönlichen Entscheidungsspielraums durch die Mitbestimmung
  • Nachfolger-Probleme (mangelnde Ambitionen, unzureichendes Talent und fehlende Tatkraft der nachrückenden Generation)

Sollten Sie sich für die Chefetage bewerben, sollten Sie das Unternehmen als Ganzes und die oder den wichtigen Familienangehörigen möglichst gut kennenlernen. Ihr geschäftlicher Erfolg wird auch von den übertragenen Kompetenzen abhängen.

Familienstand

Erwähnen Sie unbedingt Ihren Familienstand und wie viele Kinder Sie haben. Das Unternehmen erhält auf diese Weise Informationen über Ihre finanziellen Verpflichtungen und Ihre Flexibilität. Das Alter Ihrer Kinder sollten Sie nennen, falls ein Schulwechsel notwendig wäre.

Der Beruf des Ehepartners kann interessant sein. Unwichtig sind Namen von Frau/Mann und Kindern.

Fähigkeiten

Eine Bewerbung sollte mit einer möglichst massgeschneiderten Qualifikation auf die ausgeschriebene Position passen. Wählen Sie aus Ihrem Potenzial an Fähigkeiten diejenigen aus, die für die angestrebte Position wichtig sind (z. B. Organisationstalent, Risikobereitschaft, selbständiges Arbeiten).

Angegebene Fähigkeiten sollten Sie kurz begründen: z. B. Verkaufstalent (bereits vier Jahre selbständig im Aussendienst tätig), Führungseigenschaften (20 Mitarbeiter disziplinarisch und fachlich geführt) usw. Verweisen Sie auch auf Zeugnisse und Referenzen.

Ihre Fähigkeiten sollten zu der ausgeschriebenen Position passen. Der Vorstand einer großen AG muss nicht perfekt in Textverarbeitung am PC sein, ein Sachbearbeiter in der Gehaltsabrechnung braucht keine Aussendiensterfahrung.

Wählen Sie bei der Formulierung Ihrer Fähigkeiten jedoch immer die goldene Mitte zwischen Unter- und Übertreibung. Allgemeine Formulierungen (»Ich kann italienisch«) vermeiden.

Form und Format

Für die äussere Form Ihrer Bewerbung sollten Sie genau soviel Sorgfalt aufbringen wie für die inhaltliche Gestaltung. Ein einwandfreier PC-Ausdruck und weisses Papier, sollten selbstverständlich sein. Je nach Textmenge: das Anschreiben ein- bis eineinhalbzeilig mit ausreichendem Rand.

Vermeiden Sie Tippfehler und nutzen Sie ein Rechtschreibeprogramm. Bei fehlenden oder falschen Kommata ist man grosszügig geworden.

Ordnen Sie Ihre Bewerbung vor dem Versenden (Anschreiben, Lebenslauf, Kopien der Zeugnisse analog zum Lebenslauf).

Wenn Sie noch den Postversand wählen: Schützen Sie Ihre Unterlagen durch Sichthüllen. Heften Sie diese nur in dünne Mappen.

Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse: immer in DIN A4.

Dass Sie Aufmerksamkeit erregen wollen, ist legitim. Vermeiden Sie aber extravagante Papier- oder Umschlaggrössen, schrille Farben, witzige Aufkleber. Auch eine E-Mail-Bewerbung sollte nicht zu »bunt« daherkommen.

Fortbildung

Kurse und Lehrgänge sind in jedem Fall ein Zeichen dafür, dass Sie etwas für Ihre Fortbildung tun – interessiert, aufstiegswillig und ehrgeizig sind.

Nennen Sie jedoch nur Kurse, die für Ihre Berufspraxis nützlich waren und/oder zur neuen Position passen (z. B. Sprachkurs im Export).

Erwähnen Sie maximal vier wichtige Kurse.

Wenn Sie eine staatliche Förderung Ihrer beruflichen Fortbildung in Anspruch genommen haben, erwähnen Sie das (sonst erklärt sich die Personalleitung die Lücke in Ihrem Lebenslauf eventuell auf andere Weise).

Fortbildungsmöglichkeiten bei der neuen Firma mögen Sie interessieren, sollten aber kein wichtiges Thema für Ihr erstes Anschreiben sein.

Foto

Ein neueres Foto war und ist wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbung. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht mehr. Ein fehlendes Foto kann nachteilig wirken.

Wenn Foto: Minimum ist Passfoto-Format (5,5 cm x 4,0 cm), Maximum in Postkarten-Grösse. Achten Sie auf gute Qualität, kein zu billig wirkendes Automatenfoto.

Ein Brustbild ist besser als ein Ganzfoto. Vermeiden Sie übertriebene Posen. Lächeln ist »erlaubt«, Freizeitkleidung dagegen nicht.

Lose Fotos können verlorengehen. Besser: einscannen oder rechts oben auf Ihren Lebenslauf kleben.

Familienfotos für Bewerbungszwecke sind in Deutschland eher unüblich.

Fragebogen

Ärgern Sie sich nicht, wenn Ihnen ein Unternehmen trotz Ihrer ausführlichen Bewerbungsunterlagen einen Form-Fragebogen schickt. Solche Bewerbungsbogen erleichtern dem Personalleiter oder Personalberater den systematischen Vergleich – und leider sind Sie als Ihr eigener »Verkäufer« in der schwächeren Position.

Ihre Chancen sind gut, wenn Sie auf alle Fragen eingehen.

Grundsätzlich sind alle Fragen erlaubt, die sich auf ein neues Arbeitsverhältnis beziehen. Fragen zur Intimsphäre lassen Sie unbeantwortet. Frage nach Schwangerschaft und Schwerbehinderung ist ohnehin unzulässig.

Gern wird der Bewerbungsbogen als roter Faden beim Vorstellungsgespräch genutzt. Merken Sie sich Fakten, Begründungen und Meinungen, die Sie schriftlich geäussert haben.

Der ausgefüllte Fragebogen ist Eigentum des Unternehmens. Rücksendung, aber auch Einsichtnahme kann Ihnen verwehrt werden.

Schicken Sie selbst dem Unternehmen besser keinen langen Fragenkatalog. Für die Beantwortung Ihrer Fragen bietet das Vorstellungsgespräch noch Gelegenheit.

Frau oder Mann

In Stellenausschreibungen (extern, intern, in Stellenanzeigen in Medien und von Personalberatern) darf nicht nur ein Geschlecht verlangt werden. Üblich ist hinter einer Headline m/w.

Verdienst- und Aufstiegschancen sind in vielen Berufen und Branchen für Frauen geringer als für Männer. Doch die Wirtschaft ist auf gutem Wege zur Gleichberechtigung.

Oft hat sich das anbietende Unternehmen nicht überlegt, dass eine »männliche« Aufgabe auch durch eine Frau besetzt werden könnte und umgekehrt. Bewerben Sie sich deshalb unbelastet – natürlich unter Beachtung gewisser Domänen (z. B. Stahlkocher, Kosmetikerin).

Wenn Sie als Frau zur Vorstellung eingeladen werden: Nehmen Sie einem männlichen Gesprächspartner mit guten Argumenten den Wind aus den Segeln, z. B. bei den Themen Kinderkriegen, Emotionen, Karriereehrgeiz, Durchsetzungskraft und Führungskompetenz.

Freie Mitarbeit

Wenn die ausgeschriebene Position eine Anstellung beinhaltet, haben Sie nur geringe Chancen, wenn Sie freie Mitarbeit anbieten.

Entdecken Sie ein interessantes Angebot zur freien Mitarbeit, sollten Sie Vorteile (evtl. ESt) und Nachteile (evtl. weniger Sozialleistungen) kritisch abwägen – besonders, wenn Sie jetzt fest angestellt sind.

Arbeiten Sie schon länger als freier Mitarbeiterin, sollten Sie besonders auf einen lückenlosen Lebenslauf achten. Es besteht die Gefahr, dass Ihre bisherige Tätigkeit sonst als nicht ganz »freiwillig« interpretiert wird.

Führerschein

Klasse angeben und wie lange Sie ihn haben, wenn die Stellenausschreibung es verlangt.

Erfordert die ausgeschriebene Position keine Fahrpraxis, brauchen Sie Ihren Führerschein nicht zu erwähnen.

Führungspraxis

Verweisen Sie auf Ihre Führungspraxis, wenn es zur ausgeschriebenen Stelle passt.

Nennen Sie die Zahl und vielleicht auch den Rang der Ihnen unterstellten Mitarbeiter.

Fachliche Führung ist vom Inhalt wertvoller als disziplinarische Unterstellung, letztere wird aber oft höher bewertet. Führung von wechselnden Teams (z. B. in der Wirtschaftsprüfung) spricht für Flexibilität, gilt aber nicht soviel wie die längerfristige Führung eines »eigenen« Teams.

Es wird gut ankommen, wenn Sie Ihren Führungsstil kurz skizzieren. Leider sind gängige Schlagworte unvermeidbar.

Wenn die neue Position keine Führungspraxis erfordert, stellen Sie Ihre Erfahrungen nicht zu stark heraus. Es könnte dann bezweifelt werden, ob Sie sich als ehemalige Führungskraft in einem Sachbearbeiter- oder Spezialisten-Job wohlfühlen.

Geburtsdatum

Im Lebenslauf genau angeben. »Vergessen« könnte falsch verstanden werden oder vergleichbare Bewerbungen werden vorgezogen.

Bedenken Sie, dass Ihr Jahrgang zur ausgeschriebenen Position passen sollte. Liegen Sie bedeutend ausserhalb des passenden Altersrahmens, begründen Sie im Anschreiben, warum Sie sich trotzdem für geeignet halten.

Geburtsort

Nennen Sie Ihren Geburtsort! Aber Dörfer und unbekannte kleine Städte geben Sie im Zusammenhang mit einem bekannten geographischen Begriff an.

Ehemalige deutsche Städte nennen Sie zusammen mit der Provinz (z. B. Ostpreussen).

Geburtsort im Ausland: Stadt nennen, evtl. auch den Staat.

Gesundheit

Grundregel: Wenn Sie gesund sind, reden Sie nicht darüber!

Überlegen Sie, ob die ausgeschriebene Position Ihrer Konstitution entspricht (Reisetätigkeit? Auslandsklima?).

Die Gesundheit Ihrer Familie ist kein Thema für Ihre schriftliche Bewerbung. Ist ein Familienmitglied schwer krank, fragen Sie sich selbst, ob Ihr Stellenwechsel zum jetzigen Zeitpunkt günstig ist.

In einigen Unternehmen oder Branchen ist vor der Einstellung eine ärztliche Untersuchung üblich. Sie kann durch den Betriebsarzt oder durch einen anderen beauftragten Arzt vorgenommen werden.

Grund des Wechsels

Der Grund des Wechsels muss nicht, sollte aber kurz angegeben werden. So erklären Sie gleichzeitig, was Ihnen an der neuen Position wichtig sein würde.

Gründe des Wechsels, die jeder akzeptieren wird:

  • Fünf Jahre in einer Position sind lange genug! Sie wollen neue Erfahrungen sammeln.
  • Sie haben einen bestimmten Abschnitt in Ihrer Laufbahn erreicht.
  • Ein Wechsel passt zeitlich genau zur Karriereplanung.
  • In Ihrer jetzigen Stellung findet sich kein passender Einsatz für Ihr Können und Wissen. Deshalb suchen Sie eine grössere Aufgabe.
  • Ihr Arbeitsplatz wird durch Rationalisierung oder Fusion eingespart.
  • Jetziges Unternehmen, jetzige Branche haben eine schlechte Wirtschaftslage.
  • Jetzige Firma wechselt den Standort.
  • Beruflicher Standortwechsel des Partners bzw. der Partnerin.
  • ganz privat: Es zieht Sie in Ihre »Heimat« zurück oder Sie haben eine Immobilie geerbt

Gründe des Wechsels, die doppeldeutig sind:

  • Sie möchten mehr verdienen (warum zahlt die jetzige Firma nicht genug?)
  • Keine Aufstiegschancen
  • Sie können Ihre Ideen nicht verwirklichen (Paradiesvogel? Kein Durchsetzungsvermögen?)
  • Fehlende Unabhängigkeit (Können Sie keine Kontrolle vertragen?)
  • Mangelnde Organisation, schlechter Führungsstil Ihres jetzigen Arbeitgebers

Gründe des Wechsels, die Sie so nicht angeben sollten:

  • Sie wollen mal was anderes probieren oder
  • etwas Marktforschung betreiben
  • Ihnen mangelt es an »Sicherheit« (Was heisst das konkret? Pensionszusage? Lange Kündigungsfrist?)

Handschrift

Bedauerlich: durch die heute übliche Textverarbeitung gibt es kaum noch eine »gute« Handschrift.

Erfreulich aber, dass Graphologie endgültig für Kaffeesatzdeuterei gehalten wird. Sollten Sie allein aufgrund eines graphologischen Gutachtens abgelehnt wurden, war die Firma sicher nicht die richtige. Oft war es aber nicht die Personalabteilung oder die beauftragte Personalberatung, die der Handschrift besondere Bedeutung beimisst, sondern der Inhaber des Unternehmens selbst.

Ihrer Bewerbung kein vorgefertigtes graphologisches Gutachten beilegen.

Sie können unaufgefordert eine Handschriftenprobe beilegen, wenn Sie meinen, dass Ihre Handschrift in Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position steht (Kunstbetrieb, Bank). Zum Inhalt Ihrer Handschriftenprobe: Keine schöngeistigen Zitate, sondern etwas aus dem Wirtschaftsteil einer Zeitung..

Ihre Hand- und Unterschrift lässt sich nicht mehr ändern. Aber ein Tipp zur Unterschrift: Sie sollte zur Handschrift passen und nicht gewollt »genial« aussehen.

Hobbys

Hobbys müssen nicht unbedingt genannt werden.

Nennen Sie dann Ihre Hobbys, wenn sie zum neuen Job oder zum neuen Firmensitz und Wohnort passen (Beispiele: Autofahren im Automobilunternehmen, Steine sammeln im Erzbergbau).

Nennen Sie nie mehr als drei Hobbys und nur solche, die Sie aktiv betreiben. Der Interviewer könnte Experte sein.

Urlaubsreisen, gutes Essen, Zeitunglesen sind keine Hobbys.

Inhalt einer Bewerbung

Mindestinhalt einer schriftlichen Bewerbung:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Foto
  • Zeugnisse über Ausbildung und Berufspraxis

Der Inhalt einer vollständigen Bewerbung umfasst alles, was die interessierte Firma anfordert.

Niemals Originale beilegen.

Taufschein, Studentenausweis, Fahrtenschwimmer, polizeiliches Führungszeugnis und ähnlich Unwichtiges vermeiden!

Allzuviel Privates über Eltern, Kindheit, Familie weglassen.

Keine Abhandlungen wie z. B. über die Bedeutung des Einkaufs.

Initiativbewerbung

Entdecken Sie in den Angeboten von elektronischen Jobmärkten oder in der Fach- oder Tageszeitung keine passenden Stellen, können Sie sich auch auf eigene Initiative bei den für Sie interessanten Unternehmen bewerben.

Achten Sie darauf, dass die betreffende Branche sich in einer Wachstumsphase befindet und Ihre Fähigkeiten in etwa auch zum Unternehmen passen.

Es empfiehlt sich, vorab Informationen über die Unternehmen einzuholen (Homepage und andere Internet-Infos, Geschäftsbericht, redaktionelle Besprechungen). Dann können Sie Ihre Bewerbung gezielter formulieren.

Konfession

In einer schriftlichen Bewerbung eher weglassen.

Natürlich steht es Ihnen immer frei, Ihre Konfession zu nennen. Bedenken Sie aber bitte, dass eine »falsche« Konfession in gewissen Ländern – trotz zu beobachtender Toleranz – hinderlich sein kann.

Wenn Sie zu einer bekannten oder unbekannten Sekte gehören: nicht erwähnen.

Wenn Sie sich bei einer kirchlichen Organisation bewerben: Geben Sie Ihre Konfession unbedingt an.

Konkurrenzklausel

Wenn Sie bei Ihrer jetzigen Position einem Wettbewerbsverbot unterliegen und mit der ausgeschriebenen Position in Konflikt kommen könnten, erwähnen Sie dies erst im Vorstellungsgespräch. Sollten Sie – unabhängig von diesem Verbot – in die engere Wahl der Kandidaten kommen, lassen Sie die Wirksamkeit des Verbotes juristisch prüfen und erkundigen Sie sich nach der Praxis Ihres jetzigen Arbeitgebers hinsichtlich der Durchsetzung in gleichgelagerten Fällen der Vergangenheit.

Das Wettbewerbsverbot ist nicht von einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig. Es kann Sie aber nicht länger als 2 Jahre nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses blockieren.

Die Klausel beinhaltet eine sehr komplizierte Rechtsprechung. Aber was Sie sich merken können: Eine sehr einengende Formulierung lässt sich heute mit dem Grundsatz der freien Berufswahl (Art. 12 GG) nicht mehr vereinbaren. Die Klausel ist nur verbindlich mit gleichzeitiger Karenzentschädigung durch Ihren vorherigen Arbeitgeber. Oft soll das Verbot auch nur psychologisch abschrecken…

Kopie

Sollten Sie Ihre Bewerbung per Post verschicken: unbedingt von Ihrem Anschreiben und von Ihrem Lebenslauf eine Kopie machen. Merken Sie sich, was Sie alles mitgeschickt haben (Fussnote: Anlagen).

Bewahren Sie die Kopie zusammen mit der Anzeige auf. Dann sind Antworten leicht zuzuordnen. Anrufe von der interessierten Firma oder vom Personalberater auf der betreffenden Kopie notieren.

Kündigungsfrist

Geben Sie Ihre genaue juristische Kündigungsfrist an. Oder einfach: gesetzliche Kündigungsfrist.

Sie können kürzere und längere Fristen als gesetzlich frei vereinbaren.

Gut begründen, wenn Sie vor Ablauf Ihrer gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist schon eine neue Stelle beginnen könnten.

Lange Kündigungsfristen begründen. Möglichkeiten eines schnelleren Freiwerdens nur andeuten, wenn Sie wirklich realistische Chancen sehen.

Legen Sie Ihren Bewerbungszeitpunkt so, dass mindestens 4-6 Wochen vor dem geplanten Kündigungstermin Zeit bleibt, am bestens 2 Monate. Wenn Sie nicht unbedingt einen Stellenwechsel anstreben, ist jeder Bewerbungszeitpunkt richtig.

Vergessen Sie nicht, dass Sie evtl. Darlehen, Prüfungszuschüsse oder eine Weihnachtsgratifikation zurückzahlen müssen.

Kündigung

Wenn Sie kündigen wollen, unterdrücken Sie Emotionen. Wägen Sie lieber wichtige und unwichtige Gründe ab. In der Praxis ist es oft so, dass der fünfte oder sechste unwichtige Grund den Ausschlag für eine Entscheidung geben kann.

Kündigen Sie nicht ohne neue Stelle. Sie sollten einen Vertrag in der Hand haben. Besonders, wenn Ihre Kündigungsfrist kürzer als ½ Jahr ist. Der Regelfall sollte sein: Ungekündigt bewerben! Wenn Sie bereits ohne Beschäftigung sind, sollten Sie das plausibel erklären.

Erpressen Sie Ihren alten Arbeitgeber nicht (»wenn nicht …, dann kündige ich!«) . In den meisten Fällen geht das ins Auge.

Überlegen Sie doppelt und dreifach, ob Sie eine vollzogene Kündigung rückgängig machen, selbst wenn Ihr alter Arbeitgeber auf die Bedingungen des neuen einschwenkt. Das Klima ist oft verdorben.

Kurzbewerbung

Eine Kurzbewerbung besteht aus

  • kurzem Anschreiben
  • knappem Lebenslauf
  • Foto

Anschreiben und Lebenslauf können evtl. auf einer Seite Platz finden. Eine Kurzbewerbung sollte jedoch nicht mehr als 2 Seiten umfassen.

Wenn eine »ausführliche« oder »vollständige« Bewerbung gefordert ist, kann Ihre Kurzbewerbung die Personalleitung verärgern und Ihre Chancen verringern.

Ein kurzes Anschreiben ist keine Kurzbewerbung. Schreiben Sie nicht »Ihre Position interessiert mich. Ich erwarte Ihre Nachricht«.

Bei Kurzbewerbungen Mappen und Sichthüllen vermeiden. Gedankenstütze: Eine Kurzbewerbung sollte in einen kleinen Briefumschlag passen (C6).

Lebenslauf

Gliederungsschema:

  • Name, Adresse, Telefon
  • Geburtstag
  • geboren in/Geburtsort oder -land
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand und Kinderzahl
  • Schulbildung
  • Wehrdienst
  • Berufsausbildung mit Jahreszahlen
  • Berufspraxis mit Jahreszahlen
  • besondere Fähigkeiten (z. B. Kapitänspatent, Sprachen)
  • Referenzen
  • möglicher Eintrittstermin
  • Einkommensvorstellung

Alle anderen Angaben sind i.d.R. überflüssig (also nicht schreiben »Lieblingsgetränk: Tee mit Rum«/ »Lieblingstier: Langhaardackel«).

Form des Lebenslaufs: Möglichst tabellarisch und hinter die Inhaltspunkte einen Doppelpunkt. Für jede Angabe eine neue Zeile anfangen.

Zur Reihenfolge der Praxisstationen: In einem deutschen Lebenslauf sollte Ihre gegenwärtige oder letzte Stelle auch am Ende des Lebenslaufs stehen. Die angelsächsische Methode bevorzugt die umgekehrte Reihenfolge, was sich manchmal schwer liest. Zeugnisse dagegen sollten chronologisch übereinander liegen, das jüngste als oberstes.

Ihre Stellenwechsel maximal mit Monatszahlen angeben (z. B. 4/11-12/13 = beschäftigt von April 2011 bis Dezember 2013).

Lücken in Ihrem Lebenslauf genau erklären, z. B. Wehrdienst, Ausland (Was haben Sie dort gemacht?) Krankheit, langer Urlaub, Umschulung.

Ein Tipp zur Fluktuation: Vor Ablauf von 2-3 Jahren sollten Sie Ihre Position niemals ohne schwerwiegenden Grund wechseln. Mehr Einkommen wiegt eine nachteilige Optik des Lebenslaufs nicht auf.

Lebensstellung

Am besten, Sie vermeiden diesen Begriff schriftlich und mündlich.

Werden Sie sich individuell klar darüber, was eine Lebensstellung für Sie ist. Wenn Sie sich sicher sind, richten Sie danach Ihre Karriereschritte.

Unsinnig, wenn Sie als 26jähriger eine Lebensstellung anpeilen. Und es ist kein Unsinn, dass Sie mit 45/50 in Ihrer angestrebten Position langfristig bleiben wollen.

Es gibt Positionen, für die man keine Bewerber mit Lebensstellungs-Absichten braucht.

Je »durchschnittlicher« Sie sind, umso eher sollten Sie eine Lebensstellung ins Auge fassen.

Unruhige Branchen sollten Sie um die 40 verlassen, um woanders eine Lebensstellung anzustreben.

Lehre

Wird von Unternehmen jeder Grösse und aller Branchen nach wie vor geschätzt. Entsprechend dem steigenden Anteil an Akademikern und der demographischen Entwicklung werden solide technische bzw. handwerkliche Ausbildungen zunehmend wichtig (Duale Ausbildung).

Eine kaufmännische Lehre erleichtert das Studium der Wirtschaftswissenschaften, beeinflusst aber nur geringfügig das Anfangsgehalt.

Einige Branchen legen ganz besonders grossen Wert auf eine abgeschlossene Lehre (Banken, Handel).

Lehrtätigkeit

Hier gilt wie auch bei anderen Gegebenheiten: Nennen Sie die ausgeübte Lehrtätigkeit, wenn es zur ausgeschriebenen Position passt. Es ist also nicht für eine Bewerbung als Vertriebsleiter wichtig, wenn Sie Judo-Lehrer sind. »Echte« Lehrtätigkeit wird nur ausgeübt an Universitäten, Technischen Hochschulen, Fachschulen und mit anspruchsvollen Themen in der Volkshochschule.

Aus Ihrer Lehrtätigkeit wird Ihr neuer Arbeitgeber in der Regel schliessen, dass Sie reden und formulieren können und möglicherweise wissenschaftliche Ambitionen haben.

Aber auch nachteilige Auslegungen sind möglich: Sie können als Kandidat als zu hochgestochen oder zu theoretisch eingestuft werden. Oder man hat Bedenken, dass Sie zu oft zeitlich blockiert und gedanklich abgelenkt sind. Ausserdem kann eine anspruchsvolle Lehrtätigkeit auch bedeuten, dass Sie nicht umziehen können oder Ihnen ein Aussendienstjob unmöglich ist.

In einigen Branchen, Maschinenbau, Bau, Chemie zum Beispiel, wird Ihre Lehrtätigkeit dem neuen Arbeitgeber ein willkommener Kontakt zu Fachhochschulen sein. Das kann für Akquisition und/oder Nachwuchswerbung recht förderlich sein.

Leitende Angestellte

Wenn Sie sich fürs gehobene Management bewerben, werden Sie quasi automatisch zu den sogenannten Leitenden Angestellten gehören.

Für »Grenzfälle« der Unternehmenshierarchie:

  • Sie gehören zu den Leitenden Angestellten, wenn Sie zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern des Betriebes oder eines grösseren Betriebsteiles berechtigt sind,
  • Generalvollmacht oder Prokura haben,
  • im wesentlichen eigenverantwortlich Aufgaben wahrnehmen, die Ihnen regelmässig frei von Weisungen wegen deren Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens im Hinblick auf besondere Erfahrungen und Kenntnisse übertragen werden.

Als Entscheidungskriterium gilt auch, ob Sie sich aufgrund Ihrer Tätigkeit so stark mit dem Unternehmen identifizieren, dass Sie sich in einem Interessengegensatz zu den übrigen Angestellten befinden.

Sie müssen als Leitende/r Angestellte/r einen eigenen Entscheidungsrahmen haben, keine arbeitstechnische, vorprogrammierte Durchführung der Entscheidungen von anderen. Das ist auch in einer Stabsfunktion möglich. Der Spielraum, der Ihnen eingeräumt wird, bedeutet natürlich nicht, dass Sie weisungsungebunden sind.

Als Leitender Angestellter haben Sie Prestigegewinn. Sie werden der Arbeitgeberseite zugeordnet und dürfen auf Karrieresteps hoffen.

Sie verlieren andererseits den Rechtsschutz durch das Betriebsverfassungsgesetz am Arbeitsplatz. Sie dürfen nicht an Betriebsratswahlen teilnehmen, und Sie können auch nicht selbst gewählt werden. Das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz finden nur eingeschränkt Anwendung.

Lesestoff

Die Rubrik »Was lese ich« geistert noch immer durch die Bewerberliteratur. Sie sollten Ihren Lesestoff nicht mehr schriftlich nennen. Es ist inzwischen bekannt, dass z. B. HANDELSBLATT, FAZ, ZEIT oder SPIEGEL oder FOCUS gern zur eigenen Aufwertung angegeben werden.

Bewahren Sie sich eine vorbereitete Antwort über den Lesestoff für das Vorstellungsgespräch auf. Dann müssen Sie aber auch wissen, wie sich Ihre Tageszeitung gliedert und wie ein angesagtes neues Fachbuch heisst.

Management by

Sind Sie sich des Inhalts der englischen Ausdrücke von Führungsstilen bewusst?

Benutzen Sie nicht »management by exception«, wenn Sie darunter »Führung durch Exzesse« verstehen.

Am besten mit derartigen management-by-Ausdrücken sparsam umgehen. Selten wird eine Führungsmethode stilrein angewendet. Darum riskieren Sie, dass Ihre Gesprächspartner oder die Leser beim Lesen Ihrer Bewerbung gähnen.

Keine Gags anbringen! »management by champignon« ist hinlänglich bekannt.

Marktwert

Wenn Sie einen Stellenwechsel erwägen, denken Sie auch über den schlimmen Begriff »Marktwert« nach.

Fällt Ihnen die eigene Einschätzung schwer, sollten Sie mit Hilfe eines Stellengesuchs den Markt direkt befragen oder verschiedene Personalberater mit einer Initiativbewerbung anschreiben (bitte E-Mail). So können Sie Ihre Ausbildung und Fähigkeiten darstellen, und so können Interessenten mit Ihnen aufnehmen. Viele Absagen – geringe Chancen.

Militärzeit

In aller Regel sollten Sie eine absolvierte Militärzeit nennen. Ein potenzieller Arbeitgeber kann sich so möglicherweise eine Lücke im Lebenslauf erklären.

Sie können Ihren erreichten Dienstgrad nennen, aber überlassen Sie es dem Leser, aus dem erreichten Rang auf Ihre Qualifikation zu schliessen.

Der Militärrang sollte im Verhältnis zur ausgeschriebenen Position stehen, sonst lieber weglassen (kein Oberstleutnant als Lagerarbeiter).

Mobilität

Mobilität ist nicht Reisebereitschaft eines Aussendienst-Mitarbeiters, der abends oder freitags wieder zu Hause ist. Mobilität ist die Bereitschaft zum Umzug.

Wenn Sie sich für die Position in einer anderen Stadt interessieren, wird Ihr neuer Arbeitgeber in aller Regel auf Ihre Mobilität schliessen dürfen.

Vor jeder Bewerbung müssen Sie Ihre Mobilität wirklich ernsthaft prüfen und sich folgende Fragen stellen:

  • Welche Bindungen habe ich selbst? (Fortbildung, jetziger Arbeitgeber, Freunde, Verwandte, Vereine)
  • Welche Bindungen hat mein Partner?
  • Welche Bindungen haben meine Kinder?
  • Welche Vorteile an Gesundheit, Freizeitwert, Klima habe ich in der jetzigen Stadt, welche in der künftigen Stadt?
  • Wann kann ich aus meinem Mietvertrag aussteigen?
  • Ist Vermietung oder Verkauf meines Hauses, meiner Eigentumswohnung möglich und zu empfehlen?
  • Hat meine Familie regionale Bindungen?

Sprechen Sie nicht in Ihrem Anschreiben schon von Umzugskosten.

Denken Sie bitte nicht, dass innerhalb der ersten 6 Wochen nach der Einstellung schon ein Umzug anfällt. Vor Ablauf der Probezeit ist kaum ein Umzug sinnvoll.

Machen Sie sich die Schwierigkeiten einer Übergangszeit bewusst.

Bitten Sie Ihren neuen Arbeitgeber nicht zu früh um Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung. Erst dann, wenn es ernst wird.

Zusammenfassender Tipp: Wechseln Sie nicht die Stadt allein wegen 2.000 Euro p.a. mehr. Es müssen wichtigere Gründe sein (vergleiche Stichwort > Grund des Wechsels).

Nachtarbeit

Suchen Sie bereits länger eine neue Stelle, denken Sie auch mal an die vielen Unternehmen, in denen rund um die Uhr gearbeitet wird. Beispiele: Bestimmte öffentliche Dienste, Gastronomie/Hotellerie, Gesundheitswesen, Call Centers, Werkschutz. Aber auch einige grosse Unternehmen haben durch den Schichtdienst vermehrten Personalbedarf, der nicht immer einfach zu decken ist.

Nachtarbeit kann durch finanzielle Zulagen und vermehrten Freizeitausgleich sehr attraktiv sein.

Outplacement

Beachten Sie gewisse Warnzeichen in Ihrem jetzigen Unternehmen: neue Beteiligungsverhältnisse, Pressemeldungen über anstehenden Unternehmensverkauf, schlechte Auftragslage, Fluktuation im Management oder nachlassende Wertschätzung Ihrer Arbeit – all das könnte Ihren Job gefährden.

Outplacement ist die professionelle Hilfe eines Beraters bei einem meist schwierigen Trennungsprozess zwischen Arbeitgeber und Führungskraft.

Der Outplacement-Spezialist berät den nicht mehr »erwünschten« Mitarbeiter mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen, analysiert dessen Situation und hilft bei der Suche nach Alternativen für die berufliche Neuorientierung.

Für den Mitarbeiter soll diese Beratung die berufliche Krise mildern und den Trennungsprozess in positives Licht rücken.

Der Arbeitgeber, der die Outplacement-Beratung initiiert, erhofft sich, dass der Kandidat schnell eine neue Stelle findet – lange vor Ablauf seines Arbeitsvertrages und ohne langwierige Arbeitsgerichtsprozesse.

Partei

Geben Sie Ihre Parteizugehörigkeit besser nicht an, auch dann nicht, wenn Sie genau wissen, dass Sie sich in der gleichen Partei befinden wie der neue Firmeninhaber oder Personalleiter.

Geben Sie dann Ihre Parteizugehörigkeit an, wenn Sie sich bei einer Parteiorganisation bewerben.

Ein Engagement in parteilicher Arbeit kann auch positiv gewertet werden.

Patente

Patente sind ein Zeichen für Ideenreichtum. Nennen Sie Ihre Patente aber nur, wenn Sie für Ihre Berufsausübung wichtig sind (Technik, Naturwissenschafte).

Natürlich können Sie pauschal erwähnen, dass Sie »verschiedene Patente angemeldet/ausgewertet« haben. Das beste Patent davon sollten Sie erwähnen. Zu vermeiden ist aber der Eindruck, dass Sie ein vielinteressierter Tüftler sind.

Personalberater

Die Branche hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt – zum Vorteil und Nachteil von Bewerbern, Auftraggeber-Unternehmen und der Branche selbst. Hier Informationen über solche Berater, die Stellen besetzen und zwischen Kandidat und Arbeitgeber vermitteln.

Grobe Einteilung

  • nach Methode: (1) Direktansprache / Headhunter, (2) anzeigengestützte Berater, (3) allgemeine Vermittler
  • nach Level und Seriosität: (1) Executive Search mit festem Auftrag und vereinbartem Honorar, (2) Beratungen, die ohne Auftrag im Rundumschlag Lebensläufe anbieten (»CV Broker«)

Personalberater-Anzeigen

Warum Unternehmen Positionen unter Personalberatungs-Adresse ausschreiben, dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Der Personalberater ist Spezialist in einer Branche, in einer Berufsgruppe (z. B. IT oder Bank)
  • Arbeitsteilung zwischen Berater und Personalabteilung (z. B. Überlastung der Personalabteilung oder zu kleine Personalabteilung)
  • interne Gründe (Geheimhaltung)
  • externe Gründe (Geheimhaltung)
  • nachteiliges Firmenimage (die Personalberatung bekommt mehr Zuschriften)

Viele beauftragte Personalberatungen können in Arbeitsweise, Diskretion und Seriosität der Personalabteilung eines Unternehmens gleichgesetzt werden, mit unterschiedlich anspruchsvollem Service:

  • ausschliesslich Durchlaufadresse für eingehende Bewerbungen
  • grobe Klassifizierung und Kurzbeurteilung von Bewerbungen
  • detaillierte Analyse der schriftlichen Bewerbungen
  • kompletter Personalservice einschliesslich Interviews, Tests und anderer Auswahlverfahren
  • Übernahme von notwendiger Korrespondenz (Zwischenbescheide an Bewerber, Anfordern fehlender Unterlagen, Absagen und Rücksenden der Unterlagen)

Wenn Sie von Zeit zu Zeit den Stellenmarkt beobachten, werden Ihnen immer wieder die gleichen Adressen anzeigengestützter Berater auffallen. Mit dem Rückgang von Printmedien ist die Zahl der sichtbaren gedruckten Personalberater-Anzeigen drastisch gesunken, die Zahl der Direktansprecher gestiegen.

Bei einer umfassenden Bewerbungsaktion kann es sicherlich nicht schaden, wenn Sie auch über Personalberater einmal Referenzen einholen. Fragen Sie auch Ihre Freunde und Bekannten, mit wem sie schon gute oder schlechte Erfahrungen gemacht haben.

Haben Sie im Vorfeld einer schriftlichen Bewerbung telefonisch mit einer Personalberatung Kontakt aufgenommen, merken Sie sich den Namen Ihres Ansprechpartners und wiederholen ihn in Ihrem Anschreiben. Natürlich müssen Sie ausserdem konkret angeben: Schlagzeile der Anzeige und Ihre besonderen Wünsche.

Notieren Sie sich, bei welchem Personalberater Ihre Unterlagen liegen.

Wenn nach dem Absenden Ihrer Bewerbung mehr als 6 Monate Funkstille herrscht, fordern Sie Ihre Unterlagen, mindestens aber Ihre Zeugnisse, zurück. Das gilt nicht unbedingt so bei unaufgeforderten Bewerbungen.

Lassen Sie sich durch die Absage eines Personalberaters nicht entmutigen! Eine Absage von ihm ist etwas anderes als die Absage eines Unternehmens. Das Urteil hat sich nur auf eine ausgeschriebene Position eines Unternehmens bezogen. Ausserdem hat vielleicht der Unternehmer, nicht aber der Personalberater gegen Sie entschieden. Deshalb können Sie den Berater getrost bei der nächsten interessanten Anzeige wieder anschreiben.

Personalberater mit Direktansprache

Neben der ehemals klassischen Methode der Stellenanzeige bedienen sich die Berater heute in breitem Umfang der Direktansprache (Executive Search, Headhunting), zur Identifizierung und Rekrutierung von Führungskräften, seltenen Spezialkräften, aber auch mehr und mehr bis in tiefere Ränge.

Voraussetzung für den Erfolg des Berater ist die analytische Arbeit im Vorfeld: Branche, Wettbewerber des Auftraggebers, mögliche Ansprache-Ressourcen.

Vorteile der Direktansprache:

  • Durch die direkte Kontaktaufnahme mit dem herausgefilterten »Bewerber« wird der Streuverlust vermieden, den manche Anzeige haben kann.
  • Gute Führungskräfte und Spezialisten sind in jeder Phase des Konjunkturverlaufs knapp und können durch ein Telefonat mit einem verlockenden Angebot individueller angegangen werden.
  • Denkt der Angesprochene nicht an einen akuten Wechsel und lehnt in einem kurzen Telefonat mit dem Berater ab, haben beide Partner keine weiteren Mühen miteinander.
  • Das Auftraggeber-Unternehmen spart hohe Anzeigenkosten in Tages- oder Fachpresse (auch die Preise elektronischer Jobmärkte werden steigen).

Ist der Vorwurf der Abwerbung gerechtfertigt? Hundertprozentig zufriedene Manager oder Spezialisten kann kein Berater zum Wechsel bewegen. Und zwischen den Ohren während eines Telefonats und den Augen beim Lesen von Stellenanzeigen ist nur ein haarfeiner Unterschied.

Sollten Sie der Angesprochene sein:

  • Wehren Sie den Anruf eines Headhunters ab, wenn er oder seine Mitarbeiter sich total ungeschickt anstellen.
  • Informieren Sie sich bei Ihren Geschäftsfreunden, ob der Name der Personalberatung bekannt ist. Finden Sie heraus, wie lange der Berater, der Sie anspricht, schon auf dem Markt ist und welche Reputation er hat. Der Nachweis von seriösem Arbeiten ist nicht leicht. Auch aus einer blendenden Homepage kann nicht auf Arbeitsweise und Diskretion geschlossen werden.
  • Achten Sie darauf, ob Sie vom Berater oder der Beraterin selbst angesprochen werden. Oder vergibt er diese kritische Aufgabe externen Researchern?
  • Kritische Zurückhaltung ist empfohlen, wenn der Personalberater Sie nur dürftig informiert. Sie sollten nur dann Daten von sich geben, wenn auch die andere Seite mit offenen Karten spielt.
  • Kein Geschäft ist ohne Risiko. Die Konsequenzen aus Indiskretionen tragen Sie, egal, wodurch sie entstanden sind.

Auch Sie können als potenzieller Bewerber die Initiative ergreifen und Kontakt zu einer Personalberatung aufnehmen. Allerdings werden Personalberater mit der Leichtigkeit des Internets mit Blind- und Initiativbewerbungen zugeschüttet.

Personalakte

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVg) erlaubt Ihnen, dass Sie in Ihre Personalakte sehen dürfen. Was eine Personalakte eigentlich ist, darüber schweigt der Gesetzgeber. Gemeint sind wohl alle Schriftstücke, die an irgendeiner Stelle des Unternehmens über einen Mitarbeiter geführt werden. Dazu gehören auch Nebenakten mit Urlaubs- und Krankheitsstatistiken.

Das BetrVg sagt nicht, dass Personalakten überhaupt und wie geführt werden müssen. Wo nichts ist, können Sie auch nicht Einblick nehmen. Aber irgendwo müssen Ihre Stammdaten und Notizen über Ihre Entwicklung vorhanden sein.

Geheimakten ohne Ihr Wissen sind verboten. Wie einst bei Ihrem Klassenlehrer werden Sie aber die geheimen Notizen nicht verhindern können.

Eine gut gegliederte Personalakte beinhaltet: Personalstammbogen, Korrespondenz mit dem Mitarbeiter, Beurteilungen, Zeugnisse, Lebenslauf und Lichtbild, Einkommen. Strittig ist, ob auch der Bewerbungsfragebogen, Tests und Notizen über die Einstellung und ähnliche Unterlagen über Ihr Vorstadium geführt werden sollen.

Alle Mitarbeiter sollten darüber informiert werden, wo und wann sie Einsicht nehmen können. Es ist sicherlich kein Bürokratismus, wenn die Personalabteilung auch Sprechstunden hat. Das BetrVg lässt sich nicht darüber aus, zu welcher Tageszeit und in welchem Rhythmus Personalakten eingesehen werden dürfen. Sie haben kein Recht, nachts Aktenforschung zu treiben oder jeden dritten Tag Ihre Beurteilungen zu studieren. Es wird sich einspielen, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Einblick nehmen können.

Den Deckel der Personalakte dürfen Sie nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Personalabteilung lüften. Dürfen Sie Unterlagen herausnehmen? Nein. Umstritten ist, ob Sie sich Kopien machen dürfen.

Wer darf ausser Ihnen Einblick nehmen? Sicherlich Ihr direkter Vorgesetzter, dazu natürlich auch der Firmeninhaber oder der Geschäftsführer.

Leitende Angestellte sind von dem Einblicksrecht des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen. Den Arbeitgebern könnte jedoch empfohlen werden, den führenden Leuten die gleichen Rechte einzuräumen. Derartig gebremste Führungskräfte werden sonst Böses vermuten. Und gerade ihre Karriere sollte doch dem Arbeitgeber besonders am Herzen liegen.

Alle Negativ-Notizen sollten nach einem überschaubaren Zeitraum von fünf Jahren aus den Personalakten entfernt werden. Es ist nur menschlich, dass man gern negative Kritik nachträglich überschätzt.

Unterlagen ausgeschiedener Mitarbeiter müssen einige Zeit aufgehoben werden. Als Bewerber ist das für Sie nur interessant, wenn Sie verspätet ein Zeugnis anfordern müssen.

Planung

Eine spontane Bewerbung kann recht aufregend sein. Mit grösserem Erfolg bewerben Sie sich aber, wenn diese Bewerbung mit Ihrem Karriereplan übereinstimmt.

Vergleiche auch Stichworte »Grund des Wechsels«, »Kündigungsfrist«, »Eintrittstermin«.

Sagen Sie auf keinen Fall in Ihrem Anschreiben, dass Sie sich nur mal aus Lust und Laune bewerben oder weil Ihnen eine Anzeige gefiel.

Beachten Sie Termine bei Ihrer Bewerbung (Urlaube, Kündigungsfristen, Dauer des Auswahlverfahrens). Studenten werden sich optimal 4-5 Monate vor dem Examen bewerben. Fachleute werden 2-3 Monate vor Ablegen eines Berufsexamens Kontakte knüpfen.

Zur Planung einer Bewerbung gehört auch, dass Sie sich alle Unterlagen rechtzeitig und vollständig beschaffen und speichern. Das Datum eines eingescannten Lebenslaufs sollte nicht älter als 6 Monate sein.

Porto

Wenn Sie sich nicht per E-Mail bewerben, sondern eine Postbewerbung losschicken: richtig frankieren! Strafporto verärgert das Unternehmen, und es kommt vor, dass die Poststelle Nachporto-Fälle dem Personalleiter vorlegen muss.

Legen Sie keinen Freiumschlag bei. Es könnte der Eindruck entstehen, Sie haben es nötig.

Wenn Sie bei einem Unternehmen beschäftigt und auf Diskretion bedacht sind: Lassen Sie Ihren Bewerbungsumschlag nicht durch den Freistempler der Firma laufen.

Position

Denken Sie lieber zweimal darüber nach, ob die in einer Ausschreibung (Anzeige oder Personalberater) angebotene Position Ihre neue Position sein könnte. Analysieren Sie den ganzen Text, nicht nur ein Reizwort aufgreifen. Über die Hälfte des Textes sollte passen. Zur Gedankenstütze: Wie würden Sie die Schlagzeile Ihres Stellengesuchs formulieren?

Machen Sie die Position, auf die Sie sich bewerben, in Ihrem Anschreiben optisch deutlich, z. B. durch einrücken oder unterstreichen. Das Unternehmen hat vielleicht mehrere Anzeigen laufen. Wandeln Sie die Positionsbezeichnung nicht ab. Wenn ein »Leiter Direktmarketing« ausgeschrieben wird, bewerben Sie sich nicht als »Vertriebsleiter«.

Postfach

Wenn Postfach-Nr. in der Adresse eines Unternehmens angegeben ist, schreiben Sie dorthin – kann Ihre Bewerbung beschleunigen. Aber Achtung: in grösseren Städten haben die Postfächer andere Postleitzahlen als die Strassen.

Wenn Sie entgegen unserem Tipp »Arbeitsproben« doch eine sperrige, schwere Bewerbung verschicken, dann bitte nicht ans Postfach.

Wenn Sie meinen, Ihre Bewerbung als Eilboten schicken zu müssen: Immer die Strasse, niemals das Postfach nennen.

Wenn Sie selbst ein Postfach haben: Nicht als einzigen Adressteil angeben, immer die Strasse dazu.

Praxis

Die erworbene Praxis muss zur ausgeschriebenen Position passen. Reiten Sie nicht auf Erfahrungen herum, die keine Bedeutung für Ihre zukünftige Stelle haben.

Ihre Praxis soll kurz gefasst aus dem Lebenslauf hervorgehen. Zum Nachweis Ihrer praktischen Erfahrungen können Sie auf Zeugnisse und Referenzen oder auf die persönliche Vorstellung verweisen.

Besondere Erfahrungen aus früheren Arbeitsstellen, die zur neuen Position gut passen, erklären Sie in Kürze bereits in Ihrem Anschreiben.

Wenn die Ausschreibung (z. B. Produktionsleiter) Praxis verlangt, haben Sie ohne Praxis keine Chance. Trotz fachlicher Eignung (z. B. Dipl.-Ing.) sollten Sie sich hier nicht bewerben.

Wenn ein Assistent mit Praxis gesucht wird, können auch Praktika während des Studiums gelten.

Wenn erforderlich, gehen Sie auf Ihre Führungspraxis im Anschreiben extra ein (vergleiche auch Stichwort Führungspraxis).

Prüfungen

Abschlussprüfungen der Schule (Abitur) und von Hochschulen immer anführen, und zwar im Lebenslauf.

Keine Zwischenprüfungen nennen! Ausnahmen: Bewerber vor dem Examen oder mit abgebrochenem Studium.

Wenn Sie Prüfungen zu Ihrer Praxis aufführen, müssen sie wichtig sein. Keine dubiosen Lehrgänge, keine Dackelzüchter-Prüfung für die Position »Leiter der Qualitätskontrolle«. Vergleiche auch Stichwort »Führerschein«.

Private Arbeitsvermittlung

Bis Mitte 1994 hatte das Arbeitsamt das Vermittlungsmonopol für Stellensuchende unterhalb der Führungsebene. Heute dürfen auch private Arbeitsvermittler Unternehmen bei der Personalsuche und Bewerbern bei der Stellensuche helfen.

Beachten Sie die Spezialisierung der Vermittler. Als Bilanzbuchhalter haben Sie in einer Datenbank für Bauingenieure schlechte Aussichten.

Arbeitsvermittler bieten auch zusätzliche Leistungen an: Hilfe bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen, Chancenanalyse, Vorbereitung auf AC und Tests, IT-Schulung usw.

Prüfen Sie, ob die Arbeitsvermittlung über die notwendige Zulassung des für ihren Sitz zuständigen Landesarbeitsamtes verfügt oder »wild« agiert.

Wenn Sie den Vermittlungs-Service privater Agenturen nutzen, fallen in der Regel keine Kosten an, weil das Vermittlungshonorar von den Unternehmen bezahlt wird (siehe auch Stichwort »Personalberater«).

Rechtschreibung

Aus mangelnder Orthographie wird rasch auf mangelnde andere Fähigkeiten geschlossen. Wenn Sie kein Rechtschreib-Programm haben, schicken Sie Ihr Anschreiben und Ihren Lebenslauf nicht gleich los, sondern geben es einem in Rechtschreibung bewanderten Freund zum Lesen. Wenn Sie unsicher sind, investieren Sie in einen Duden.

Auch richtige Satzzeichen sind wichtig. Besonders auf Kommata achten (»60 Jahre verheiratet« oder »verheiratet mit einer Tochter«). Ausrufezeichen vermeiden – sachlich bleiben.

Wenn Sie modern sein wollen und alles kleinschreiben, wirkt das exzentrisch. Halten Sie sich lieber an die Militärregel: Nicht zu angenehm, nicht zu unangenehm auffallen!

Die Schreibweise von Fremdwörtern, die Ihnen im Sprachgebrauch geläufig sind, schauen Sie doch lieber noch mal nach. Akquisition zum Beispiel wird mit »k« geschrieben.

Mit fremdsprachlichen Ausdrücken sparsam umgehen. Viele Anglizismen sind nur modisch, aber wenn Sie sie gebrauchen – bitte richtig. Englisch korrekt ist Senior Manager, nicht Senior-Manager.

Referenzen

Die Angabe von Referenzen ist bei der ersten Kontaktaufnahme bzw. in der Bewerbung nicht nötig.

Maximal sollten Sie drei Referenzen nennen.

Sie können bei den Adressen Ihrer Referenzen auch die Telefon-Nummern angeben. Sowohl die Personalleitung als auch der befragte Referenzgeber scheuen sich vor schriftlichen Ausführungen. Ausserdem kann man aus einer Telefon-Äusserung mehr heraus hören.

Überstrapazieren Sie Ihre Referenzen nicht. Sind Sie sicher, dass Ihr Bekannter nach der zehnten Auskunft noch dasselbe sagt und genauso positiv gestimmt ist?

Impfen Sie Ihren Fürsprecher nicht. Frisch präparierte Referenzen sind leicht zu erkennen.

Legen Sie Ihrer Bewerbung keine schriftliche Referenz bei. Schon gar nicht, wenn sie älter als 5 Jahre ist.

Frühere Arbeitgeber sind auf Ihren Wunsch zu Referenzen verpflichtet, genügen ihrer Auskunftspflicht aber schon durch Hinweis auf geschriebene Zeugnisse. Frühere Arbeitgeber müssen wahrheitsgemässe Auskünfte über ihren ehemaligen Mitarbeiter geben – auch wenn diese nicht positiv sind. Nennen Sie keine Verwandten und Verstorbenen, nicht Ihren Schullehrer und nicht den Innenminister als Referenzen.

Rücksendung von Unterlagen

Aus rechtlicher Sicht sind Bewerbungsunterlagen Ihr Eigentum. Der Empfänger muss sie Ihnen nach Prüfung zurückgeben. Wenn keine Einladung zur Vorstellung erfolgt, werden die Unterlagen üblicherweise mit einer kurzen Erklärung zurückgesendet.

Haben Sie nach 6 Wochen noch keine Reaktion erhalten, aber auch nicht Ihre Unterlagen zurück, fassen Sie telefonisch nach, ob sie überhaupt eingegangen sind.

Erwähnen Sie nicht schon in Ihrem Anschreiben, dass Sie ordnungsgemässe Rücksendung Ihrer Unterlagen erwarten. Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit.

Versuchen Sie sich vorzustellen, wieviele Bewerbungen gerade auf gängige Positionen eingehen.

Bekommen Sie jedoch Ihre ordentliche Bewerbung als lose Blattsammlung zurück, dann ist das Schlamperei, ebenso, wenn an Ihren Zeugnissen Randbemerkungen und Unterstreichungen zugefügt sind. Beschweren Sie sich bei der Personalabteilung oder -beratung und berechnen Sie ggf. Ihre Kosten. Wägen Sie jedoch immer vorher (Zeit-)Aufwand und mögliches Ergebnis ab, bevor Sie Ihre Beschwerde starten.

Insbesondere von Bewerbungen, die auf Chiffre-Anzeigen eingeschickt wurden, klappt die Rücksendung nicht immer. Wegen all der erwähnten Unsicherheiten und Nachteilen setzt sich die elektronische Bewerbung mehr und mehr durch.

Schulden

Geben Sie nicht gleich in Ihrer schriftlichen Bewerbung ungefragt Ihre Schulden an. Sie können aber schriftlich oder mündlich anführen, dass Sie »in geordneten Verhältnissen« leben.

Lohn- und Gehaltspfändungen erst bei der Vorstellung angeben und begründen.

Schulen

Die Grundschulzeit gehört nicht unbedingt in den Lebenslauf, schon gar nicht, wenn Sie studiert haben.

Nur erreichte Abschlüsse nennen.

Renommierte Internatsschulen (z. B. Salem, Zuoz, Jesuitenkolleg) können genannt werden, sind aber in ihrer Aussage nicht ausschliesslich positiv zu werten.

Fernkurse, die sich »Schulen« nennen, sind mit Vorsicht zu geniessen. Anerkannte Prüfungen wird auch der Personalleiter richtig werten.

Selbstständigkeit

Manch einer, der sich unternehmerisch befähigt fühlt, gibt seinen wohldotierten und sicheren Job auf, um sich mit einer eigenen Firma selbstständig zu machen. Aber auch für die, die aus verschiedensten Gründen ihre Anstellung verloren haben, kann Selbstständigkeit eine gute Alternative sein.

Bereiten Sie Ihre Selbstständigkeit ähnlich vor, wie eine Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber. Prüfen Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen:

  • Haben Sie eine Produkt- oder Dienstleistungsidee?
  • Wie alt sind Sie?
  • Wie ist Ihre familiäre Situation?
  • Wie ist Ihr Ausbildungsstand, Ihre berufliche Qualifikation?
  • Sind Sie überhaupt bereit für ein unternehmerisches Wagnis?
  • Wie hoch ist Ihr Startkapital? Wieviel Kapital würden Sie riskieren?
  • Gibt es staatliche Förderung für Ihre Neugründung?
  • Unterstützt Ihre Bank Ihren Karriereweg als Umsteiger?
  • Betreiben Sie Marktforschung, um einen Überblick über mögliche Konkurrenz zu bekommen.
  • Sprechen Sie mit verschiedenen Personen Ihres Vertrauens über Ihre Idee: Freunde aus der Wirtschaft oder vom passenden Fachbereich, Steuerberater, Rechtsanwalt, Kundenberater der Bank, Gründungsberater.

Seien Sie sich bewusst, dass unternehmerischer Mut und berufliche Qualifikation allein noch nicht für einen langfristigen Erfolg ausreichen.

Sperrvermerk

Beabsichtigen Sie, dass Ihre Bewerbung auf eine Berater-Anzeige nicht an eine bestimmte Firma geht, vermerken Sie dies kurz auf Ihrem postalischen Anschreiben oder in Ihrer E-Mail. Sie können grundsätzlich davon ausgehen, dass Ihr Sperrvermerk beachtet wird.

Handelt es sich um eine Chiffre-Anzeige, schreiben Sie Ihren Sperrvermerk aussen auf den Umschlag. Nicht auf ein Extrablatt innerhalb des Umschlags, da der Verlag chiffrierte Bewerbungen nicht öffnet.

Besser als ein Sperrvermerk sind Umschreibungen, mit denen Sie Unternehmen, Produkte, Regionen usw. ausschliessen.

Sprachen

Sagen Sie, wo und wie lange Sie eine Fremdsprache gelernt haben und geben Sie den Grad der Sprachbeherrschung an, in Wort bzw. Schrift.

Gute Englischkenntnisse sind heute vielfach selbstverständlich.

Machen Sie sich darauf gefasst, dass man Ihre Sprachkenntnisse testen könnte.

Sprachstil

Achten Sie besonders beim ersten Telefon-Kontakt auf Ihre Sprache.

Reden Sie nicht zu altmodisch, hüten Sie sich vor blumigen Formulierungen aus Muster-Büchern.

Bleiben Sie immer sachlich, nüchtern und klar. Zuviele Fremdwörter vermeiden.

Wenn Sie sich bewerben, müssen Sie sich zwangsläufig gut »verkaufen«. Deshalb sollten Sie einfallsreich formulieren, aber nicht durch zu grosses Eigenlob übertreiben.

Bezeichnen Sie sich nicht selbst als »profiliert«, »reif«, »hervorragend«, »gut aussehend«, »perfekt in …«, »Dame/Herr«, »Persönlichkeit« und schon gar nicht als »seriös«.

Keine Witze reissen.

Nicht nach jedem Satz »genau!« und keine Flickwörter wie z. B. »halt«.

Staatsangehörigkeit

Nennen Sie nur Ihre Nationalität, wenn Sie nicht Deutscher sind.

Wenn Sie aber im Ausland geboren sind und/oder einen ausländischen Namen als Deutscher haben, geben Sie Ihre Staatsangehörigkeit ruhig an.

Siehe auch Stichwort Ausländer.

Stabsstelle

Im Stab arbeiten Sie »indirekt«, nämlich zur Unterstützung Ihres Chefs, insbesondere durch Vorbereitung und Kontrolle seiner Entscheidungen, oder für einen ganzen Konzern.

Wenn Sie sich auf eine Stabsstelle bewerben, beachten Sie, dass die theoretischen Unterschiede von Stab (Beratung ohne Weisungsbefugnis) und Linie (Ausführung) in der Praxis verwischen. Oft sind Stäbe so gross, dass sie schon wieder in sich wie eine Linienabteilung gegliedert sind.

Lassen Sie sich ein Organigramm der Firma zeigen. Horizontal angegliederte Funktionen lassen meist auf Stäbe schliessen.

In der Regel ist der »qualitative« Stab (z. B. Rechtsabteilung) werthaltiger als der »quantitative« Stab (z. B. Direktionsassistent). Zu langes Verweilen in letzterem kann ein Karriere-Hemmschuh sein.

Studium

Weisen Sie in Ihrem Lebenslauf auf Ihr Studium hin, auch wenn Sie keinen Abschluss haben. Geben Sie Fachrichtung und Dauer des Studiums an, den Abschluss und die Examensnote (wenn sie gut ist).

Wenn Sie Ihr Studium ohne Abschluss beendet haben, einleuchtende Begründung geben. Abbruch aus Geldmangel zieht nicht.

Wenn Sie Ihr Studium mindestens zum grossen Teil selbst finanziert haben, können Sie das anführen.

Diplom- oder Doktor-Arbeitsthema nur erwähnen, wenn es in Zusammenhang mit der zu besetzenden Position steht.

Als Hoch- oder Fachschulabsolvent auf der Suche nach einer ersten »praktischen« Position, können Sie im Lebenslauf folgendes erwähnen:

  • Studienaufbau
  • Schwerpunkte des Studiums
  • Praktikantentätigkeit
  • Assistententätigkeit
  • Diplomarbeit
  • Doktorarbeit

Tantieme (Bonus)

Haben Sie in Ihrem jetzigen oder zukünftigen Arbeitsvertrag eine Tantieme vereinbart, so bezieht sich diese Erfolgsvergütung immer auf eine bereits geleistete Tätigkeit, die regelmässig erst nachträglich gezahlt wird, evtl. abhängig von Jahresabschluss und Bilanzstichtag.

Bei Ein- oder Austritt während des Geschäftsjahres wird üblicherweise nicht extra eine Zwischenbilanz erstellt. Der Anspruch kann sich auf den dem Zeitraum der Beschäftigung entsprechenden Gewinnanteil vermindern.

Erfolgsbeteiligungen, die vom Umsatz abhängen, dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit bestanden haben muss.

Telefon-Nummer

Ihre Mobil-Nummer sollten Sie nennen, nach individuellen Umständen auch Ihre private Festnetz-Nummer.

Um dem Personalberater oder der Personalabteilung Korrespondenz zu sparen, können Sie in Ihrem Anschreiben auch einen Anruf anbieten. Manch Personaler bleibt gern länger im Büro, um einen attraktiven Bewerber schnell kennenzulernen.

Wenn Sie eine Geschäftsnummer angeben, darf man daraus schliessen, dass Sie dort auch sprechen können (und dürfen?). In der Regel formulieren Personalprofis über ein Geschäftstelefon vorsichtig.

Informieren Sie auch Ihren häuslichen Partner, dass Sie eine Bewerbung laufen haben.

Telefonbewerbung

In manchen Stellenanzeigen werden Sie ausdrücklich aufgefordert, einen Firmengesprächspartner oder den Personalberater anzurufen und sich telefonisch vorzustellen. Solch erster Kontakt wird von Bewerbern gern genutzt, denn dadurch lernt man den Empfänger der Bewerbungsunterlagen schon etwas kennen, und die zu besetzende Position wird vielleicht noch greifbarer.

Der potenzielle Bewerber kann sich durch unverbindliche Vorabfragen informieren, z. B. über Standort, Branche, Mitarbeiterzahl, Unternehmensgrösse. In der Regel sind die Firmen jedoch nicht bereit, Details wie zum Beispiel das Einkommen, am Telefon zu erörtern.

Greifen Sie nicht zu spontan zum Hörer, sondern überlegen Sie sich präzise Fragen. Entnervend kann die Frage »Was können Sie mir noch sagen?« sein.

Berücksichtigen Sie, dass die Anzeige vielleicht bewusst nicht mehr aussagen will.

Erzählen Sie nicht schon der Telefonzentrale Ihren ganzen Lebenslauf. Fragen Sie direkt, wer Ihnen z. B. zur Position »Vertriebsprofi« Auskunft geben kann.

Erwarten Sie nicht, dass sich Personalleiter, -sachbearbeiter oder Personalberater umfassende schriftliche Notizen machen. Für sie ist Ihr Anruf einer unter mehreren, aber wichtig ist, ob Sie zu einer Bewerbung aufgefordert werden oder nicht.

Wenn Sie in Ihrem Anruf Ihre Bewerbung angekündigt haben, sagen Sie in Ihrem Anschreiben nicht nur »ich beziehe mich auf unser Telefonat …«, sondern schreiben Sie, auf welche Ausschreibung in der Zeitung oder in einer Jobbörse Sie sich beziehen.

Wenn nicht zum Anrufen aufgefordert wird oder die Firmen-Telefonnummer weggelassen ist, sind schriftliche Bewerbungen erwünscht. Anrufe könnten dennoch positiv als Eifer oder negativ als Belästigung gewertet werden oder das Unternehmen vermuten lassen, dass es dringend ist.

Ein Anruf auf eine schwer zu besetzende Position (z. B. in der Technik) wird eher vorrangig behandelt.

Eine Telefonbewerbung ersetzt nicht die schriftliche Bewerbung und eine persönliche Vorstellung.

Tests

Fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine graphologischen Gutachten oder Test-Ergebnisse bei. Man erweckt damit vielleicht den Eindruck, als wolle man den Empfänger beeinflussen und traue ihm kein Urteil zu.

Vor allem bei Bewerbern ohne grosse Berufserfahrung liefern Tests wichtige Informationen über Berufseignungen – für beide Seiten.

Gute Personaler und Psychologen sind sich einig, dass Testergebnisse nur Entscheidungshilfen sind. Ihre Fähigkeiten sollten Sie ausserhalb von Tests unter Beweis stellen dürfen: durch das Interview, durch Zeugnisse, Referenzen und Arbeitsproben. Fragen Sie, wie wichtig Tests in der Gesamtbeurteilung sind.

Durch wissenschaftlich qualifizierte Mitarbeiter werden Sie vor allem in grösseren Unternehmen getestet. In der Regel können Sie Tests über Ihr Fachkönnen und Ihre Führungsqualifikation akzeptieren.

Intelligenztests sind am weitesten verbreitet, ähneln einander stark und sind trainierbar. Besonders skeptisch dürfen Sie gegenüber Persönlichkeitsanalysen sein (projektive Tests). Diese sind wissenschaftlich und rechtlich am meisten umstritten.

Gehen Sie unverkrampft in einen Test und mit einem gewissen sportlichen Ehrgeiz.

Sie können verlangen, dass Test-Ergebnisse mit Ihnen besprochen werden.

Titel

Österreich und Deutschland lieben Titel. Seien Sie selbst zurückhaltend.

Der Titel muss zu der ausgeschriebenen Position passen (Generalkonsul nicht als Laborant).

Mittelständische Unternehmen könnten eher zurückschrecken, wenn Sie hochgestochene Titel anführen. Promovierte Führungskräfte haben in Klein- und Mittelbetrieben geringere Chancen als Praktiker.

Gängige Titel dürfen Sie auf Ihrem privaten Briefpapier drucken, am besten unter Ihrem Namen.

Geben Sie an, dass Sie Bergassessor, Prokurist, Senior Manager oder Vorstand sind. Vermeiden Sie aber nichtgängige Titel, die Sie evtl. lächerlich machen.

Am wenigsten aussagefähig ist der Titel »Direktor«. Bauen Sie doch lieber in Ihrem Anschreiben ein, dass Sie z. B. als Abteilungs- oder Werksdirektor für … verantwortlich sind.

Das Jahreseinkommen zeigt sicherlich besser Rang und Wert als alle Titel.

Adelsprädikate, Doktor und Professor sind Titel und gleichzeitig Namensbestandteile, die Sie schriftlich angeben, auch wenn Sie in der Anrede keinen Wert darauf legen.

Trainee

Eine Traineezeit ist für diejenigen Hochschulabsolventen empfehlenswert, die wenig konkrete Vorstellungen über Karriere und Berufsanforderungen haben, die einen sanften Übergang von der Theorie zur Praxis anstreben und Lernbereitschaft mitbringen.

Sie können mit praktischer Arbeit durch Fachabteilungen rotieren und werden zusätzlich in Kursen und Seminaren ausgebildet. Üblich sind 12-18 Monate. Wenn Sie aber gleich in die Praxis springen wollen, kann auch eine Position in Stab oder Linie empfehlenswert sein.

Trainee-Angebote von kleineren Unternehmen sind eher selten und müssen von Ihnen besonders unter die Lupe genommen werden. Oftmals wird nur eine »billige« Arbeitskraft gesucht oder gar nichts bezahlt.

Bei einer Trainee-Bewerbung werden folgende Faktoren positiv gewertet:

  • eine Fächerkombination ohne »dünne Bretter«
  • ein gutes Diplom-Examen nach zügigem Studium
  • ausser Englisch noch eine zusätzliche europäische Sprache
  • Auslandsaufenthalte, die Ihnen fürs Wirtschaftsleben etwas gebracht haben
  • IT-Kenntnisse
  • studienergänzende Aktivitäten, erweiterte Allgemeinbildung, Sozialinteressen

Neutral oder unwichtig für eine Bewerbung als Trainee:

  • Promotion (bitte keine hochgeschraubten Erwartungen! )
  • Lehre
  • kurze Praxis vor oder während des Studiums
  • Thema der Diplom-Arbeit (beliebter Aufhänger für Vorstellungsgespräche)
  • Bundeswehrzeit

Nachteilig können sich auswirken:

  • langes oder Doppelstudium
  • lange Dauer als Uni-Assistent
  • starke Spezialisierung oder einseitige Begabung
  • mehrjährige Berufserfahrung

Erwarten Sie als Trainee keine präzise schriftliche Stellenbeschreibung. Lassen Sie sich aber den Ablauf des Ausbildungsprogramms erklären.

Maximalalter: 30 Jahre. Je nachdrücklicher ein Unternehmen Führungskräfte aus den eigenen Reihen entwickelt, umso eher nimmt man junge Leute.

Schon als Trainee (wie auch als Assistent) stellen Sie sich öfter mal die Frage: Wodurch steigert sich mein Marktwert und wodurch werde ich nur älter?

Umfang einer Bewerbung

Den richtigen Umfang hat Ihre Bewerbung, wenn Sie sich nach den Wünschen der Anzeige des Unternehmens oder des Personalberaters richten.

Mehr als eine Datei in einer Internet-Bewerbung kann abschrecken.

Auch eine Kurzbewerbung muss vollständig sein – siehe Stichwort »Kurzbewerbung«.

Schicken Sie keine Unterlagen, die nicht verlangt werden.

Vermeiden Sie schwere Post-Bewerbungen.

Umschulung

Wollen Sie sich beruflich neu orientieren – besonders wenn Sie einem »aussterbenden« Beruf angehören – sollten Sie über eine Umschulung nachdenken.

Wichtige Voraussetzungen sind Mobilität und die Bereitschaft, sich an die rasche Entwicklung der Technik anzupassen.

Das Arbeitsamt fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme von Arbeitsuchenden an Massnahmen, die den Übergang in eine andere geeignete berufliche Tätigkeit ermöglichen, besonders, um die berufliche Beweglichkeit zu sichern oder zu verbessern.

Unternehmensgrösse

Bevor Sie sich zu einer Bewerbung entschliessen, sollten Sie Informationen über das ausschreibende Unternehmen einholen. So können Sie Ihre Bewerbung individuell anpassen.

Besonders relevant ist die Grösse eines Unternehmens. Aufwendige soziale Absicherung und vielseitige Zusatzleistungen sind in einem Konzern eher selbstverständlich als im Mittelstand. Fordern Sie in Ihrer Bewerbung bei einem kleineren Unternehmen ein breites Sozialangebot, werden Sie sicher nicht zur engeren Wahl gehören.

Auch ausgefallene Titel oder Bildungswege werden kleinere Unternehmen eher abschrecken. Grosse Unternehmen haben durch hohe Beschäftigtenzahlen ein anderes Erfahrungsspektrum.

Beachten Sie, dass Ihre Entwicklungschancen innerhalb des Unternehmens ebenfalls von der Grösse des Unternehmens abhängen können.

Die Sicherheit des Arbeitsplatzes ist nicht abhängig von der Grösse einer Firma.

Urlaub

Starten Sie Ihre Bewerbung nicht kurz vor einem Urlaubsbeginn. Oder machen Sie wenigstens den Empfänger auf Ihre Abwesenheit aufmerksam. Eine unbeantwortete Einladung oder ein Telefonanruf, den Sie auf der italienischen Piazza nicht hören, könnte das Unternehmen für Interesselosigkeit halten.

Nimmt das Unternehmen Kontakt mit Ihnen auf, antworten Sie aus dem Urlaub nicht auf Ansichtskarten oder neckischen Scherzkarten.

Bescheinigungen über gewährten oder abgegoltenen Urlaub gehören nicht in Ihre Bewerbung, sondern bleiben bei Ihren Arbeitspapieren.

Vor einer Kündigung bei Ihrer alten Firma haben Sie keinen Anspruch auf Gewährung von Urlaub zur Stellensuche. Erst nach einer Kündigung ist es möglich, Urlaub zu fordern. Auf Bezahlung besteht gegenüber dem neuen Arbeitgeber kein Anspruch, ebenso nicht auf sonstigen Verdienstausfall. Gegenüber dem alten Arbeitgeber besteht nur dann Anspruch auf Bezahlung, wenn es sich um einen genehmigten Urlaub zur Stellensuche handelt und wenn es sich dabei um eine verhältnismässig unerhebliche Zeit handelt.

Sie müssen davon ausgehen, dass es Ihnen als Bewerber zumutbar ist, für die Erlangung einer neuen, besseren Position etwas zu investieren, zum Beispiel einige Tage Ihres Urlaubs.

Verbände

Ihre Zugehörigkeit zu Verbänden und Vereinen nennen Sie nur, wenn erforderlich und förderlich. Beispiele: Architekt im BDA, Ingenieur im VDI.

Übertragen Sie Ihre Charge in einem Verband oder Verein nicht auf das Wirtschaftsleben. Ein Kirchenchor-Vorstand ist nicht gleich qualifiziert für den Vorstand einer Versicherungs-AG. Ausnahmen: Wenn Sie Vereins-Kassenwart sind, kann das positiv für Ihre Bewerbung im Accounting sein. Wenn Sie für Ihren Verein Reisen veranstalten, haben Sie mit Ihrer Bewerbung bei einem Touristik-Unternehmen sicherlich Chancen.

Wenn Sie sich als Student in einer Vereinigung/Verbindung engagiert haben, kann das oft positiv angerechnet werden.

Verbands- oder Vereinszugehörigkeit nicht unter Hobbys aufführen.

Vertrag

Arbeitsverträge immer schriftlich abschliessen. Wenn Nebenvereinbarungen getroffen werden: ebenfalls schriftlich fixieren.

Die rechtlichen Beziehungen, die durch den Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, fasst man unter dem Begriff Arbeitsverhältnis zusammen. Der Arbeitsvertrag begründet ein Arbeitsverhältnis.

Was zum Inhalt eines Arbeitsvertrages zählt: die Beschreibung der Tätigkeit und des Aufgabengebietes mit genauen Kompetenzen (wem sind Sie über- oder untergeordnet?), Eintrittstermin, Vereinbarung einer Probezeit, Festlegung der Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Höhe der Bezüge und die Dauer des Urlaubs.

Darüber hinaus können auch Pensions- und Todesfallregelungen, Reisekosten, Vollmachten, E-Mail-Adresse in der neuen Firma, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Verbot oder Erlaubnis von Nebenbeschäftigungen und besondere Vereinbarungen festgehalten werden.

Nicht selten werden separate Verträge über Autonutzung und Miete in firmeneigenen Wohnungen geschlossen.

Manche Unternehmen verwenden recht altertümliche Verträge, die heutiger juristischer Praxis nicht mehr entsprechen. Kaufen Sie sich einen modernen Formularvertrag zum Vergleich.

Von befristeten Arbeitsverträgen spricht man, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages vereinbaren, dieser solle zu einem bestimmten Termin enden. Das heisst: Der Arbeitsvertrag endet automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

Oft ist es üblich, die bei einem Einstellungsgespräch getroffenen Vereinbarungen in knapper Form schriftlich zu fixieren. Ein sogenannter »Vorvertrag« ist die Basis Ihres somit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. Werden in dem nachträglich geschriebenen Arbeitsvertrag Vertragspunkte aufgenommen, die nicht vereinbart waren, verschieben Sie Ihre Unterschrifft. Es gilt dann der abgeschlossene Vorvertrag.

Auch wenn Ihr zukünftiger Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist, kann er einzelne Teile bestimmter Tarifverträge in Ihren Arbeitsvertrag mit aufnehmen. Es gilt dann für diese Teile des Vertrages der Inhalt der entsprechenden Passagen des Tarifvertrages (z. B. »Die Anzahl der Urlaubstage und die Arbeitszeit richten sich nach den in Hessen gültigen Tarifbestimmungen der Metallindustrie«).

Vertragsverhandlung

Machen Sie sich bewusst, dass ein guter Vertrag das Ergebnis einer guten Verhandlung ist.

Setzen Sie sich vorher Muss- und Kann-Ziele. Wenn erst einmal ein Vertragsangebot auf dem Tisch liegt, haben Sie nur noch wenig Spielraum.

Setzen Sie Schwerpunkte: Nennung der Position, Aufgabenbeschreibung und Einkommen sind wesentliche Verhandlungspunkte, Essens- oder Fahrgeldzuschüsse dagegen nur selten wichtig.

Für Probezeit und Kündigungsfrist gilt: Wenn nicht länger als 6 Monate, sollten Sie die im Unternehmen gängige Regelung akzeptieren.

Will der neue Arbeitgeber mit Ihnen über einen früheren Eintrittstermin verhandeln, sagen Sie erst zu, wenn Sie Ihren jetzigen Arbeitgeber gefragt haben.

Werden Ihnen für später Vollmachten in Aussicht gestellt, bestehen Sie auf einer entsprechenden Passage im Vertrag.

Wenn Sie sich darauf einlassen, zunächst mit einem niedrigeren Gehalt zu beginnen, bestehen Sie auf der Vertragsklausel, dass Ihr Gehalt nach der Probezeit angemessen, mindestens aber um Euro … erhöht wird.

Bedenken Sie bei Ihren Verhandlungen, dass sich das Einkommen aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt: Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Umsatz- und/oder Gewinnbeteiligung, Pensionsbezüge und sonstige Bezüge. Nebenbezüge sind z. B. Firmenwagen, Spesen, Fahrgeldzuschüsse, verbilligter Bezug von Produkten.

Will der neue Arbeitgeber mit Ihnen ein Einkommen aus einem niedrigen monatlichen Festeinkommen und einem hohen variablen Anteil verhandeln, beachten Sie die Auswirkungen auf die Zukunft: Gehaltserhöhungen und Pensionen richten sich meist nach dem Festeinkommen.

Hat Ihnen ein Unternehmen ein verbindliches Angebot gemacht, sollten Sie Ihre Zusage nicht länger als maximal 10 Tage hinauszögern. Haben Sie erfolgreich verhandelt, gibt es eigentlich nichts mehr zu überlegen.

Vorstellung

Die Einladung zur Vorstellung ist die erste Visitenkarte des Unternehmens – präzise, freundlich, Ort und Zeit, Name und Rang Ihres Gesprächspartners. Klar, dass Sie sich das merken müssen; nichts ist peinlicher als zu spät zu kommen oder den Personalberater oder -leiter mit falschem Namen anzusprechen

Mündlich oder schriftlich natürlich zusagen, aber dabei nicht gleich von Erstattung von Reisekosten reden.

Planen Sie mindestens eine Stunde ein. Negativ, wenn's sehr viel kürzer und sehr viel länger dauert. Fragen Sie gleich zu Anfang, wieviel Zeit man für diese Vorstellung eingeplant hat. Schauen Sie nicht zu oft auf die Uhr (zweite Vorstellung in derselben Stadt?).

Vom Empfang beim Pförtner oder von einer Begleitperson haben Sie einen ersten nicht unwichtigen Eindruck und können sich Ihren Vers drauf machen. Vorsicht vor Sympathie-Eindrücken: der nett wirkende Interviewer ist nicht Ihr späterer Vorgesetzter. Oder: der anfangs mürrische Fachvorgesetzte kann sich in praxi als angenehmer Chef entpuppen.

Aus dem Rang Ihres Interviewers dürfen Sie auf Ihre Chancen und Ihre künftige Wichtigkeit schliessen.

Treffen Sie sofort auf den, der Sie eingeladen hat? Oder beginnt eine hektische Suche, wer für Sie Zeit hat?

Geben Sie sich selbst sympathisch und »dynamisch«, vor allem aber natürlich. Ein gewiefter Gesprächspartner wird merken, wenn Sie schauspielern oder schwadronieren oder allzuviele vorgefertigte Floskeln benutzen.

Anstrengender als ein Einzelgespräch sind mehrere Interviewer, wichtig, sich alle Namen und Zuständigkeiten zu merken.

Was Sie als Fragen in der Vorstellung erwarten können:

  • was Sie über das Unternehmen wissen
  • was Sie aus der Anzeige oder Stellenbeschreibung behalten haben
  • Erfahrungen aus vorgehenden Positionen
  • zeitliche Löcher im Lebenslauf
  • Wechselmotiv oder Grund, warum Sie gekündigt wurden
  • warum Sie sich für den ausgeschriebenen Job interessieren

Was Sie an heiklen Fragen stellen könnten:

  • der wahre Grund der Ausschreibung
  • was passierte mit dem bisherigen Stelleninhaber
  • Auftragslage, Rentabilität, Fluktuation, Kapitalbedarf
  • Einfluss eines Eigentümers oder von Familienangehörigen

Intimfragen können Sie abblocken oder aufs AGG verweisen. Auch Fragen nach Privatvermögen und Religion sind nicht üblich.

Überflüssig zu erwähnen, dass Ihre Kleidung zum angebotenen Job passen sollte, eine Bank tickt anders als eine Software-Entwicklung. Aber dreckige Schuhe und sehr wilde Farbkombinationen immer vermeiden. Und erstmal im Jackett ankommen und dies nur nach Aufforderung ausziehen.

Sie können Wichtiges mitschreiben, aber: dass Sie auch speichern können, ist ein Teil Ihrer Qualifikation. Am besten Sie schreiben sich vor der Vorstellung eine kleine Checkliste und füllen Sie später aus.

Sind Sie zu einer zweiten Runde eingeladen, kann sich der gegenseitige Eindruck verändern, positiver oder negativer. Sie selbst werden aber unverkrampfter, natürlicher auf Ihre Gesprächspartner wirken.

Vorstellungstermin

Aussergewöhnliche Terminwünsche können Sie schon in Ihrem Anschreiben erwähnen, z. B. nach 17 Uhr. Ein erfahrener Personalleiter macht Ihnen ohnehin zwei bis drei Vorschläge, wenn er Sie einlädt.

Keine unzumutbaren Termine vorschlagen (z. B. nächsten Mittwoch um 14:30 h am Flughafen in Köln).

Vergessen Sie nicht, die Termine eines bevorstehenden Urlaubs zu nennen.

Vorstrafen

Wenn bei Ihnen keine Delikte vorliegen, unterlassen Sie die Floskel »nicht vorbestraft«. Sonst wirken Sie kleinkariert.

Vorstrafen geben Sie in Ihrem Lebenslauf nur dann an, wenn es Bedeutung für Ihre zukünftige Berufsausübung hat (z. B. Unterschlagung für eine Position in der Gehaltsabrechnung).

Offenbarungseid oder Konkurs sollten Sie nur dann angeben, wenn das wichtig für Ihre künftige Position ist.

Wartezeiten

Reagieren Sie innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinen eines Stellenangebotes, das Sie interessiert.

Wenn Sie Ihre Bewerbung verschickt haben, sollten Sie sich über folgendes klar sein: Der Personalberater oder die Personalabteilung werden eine gewisse Zeit abwarten, bis alle Bewerbungen eingetroffen sind. Dann kommt die normale Überlegungs- und Entscheidungsphase von Personal- und Fachabteilung. Manchmal müssen auch Mutterfirma und Aufsichtsrat noch ein Urteil abgeben.

Einen Zwischenbescheid oder eine einfache Empfangsbestätigung dürfen Sie innerhalb von 8 Tagen erwarten. Das kann für Sie auch ein Anhaltspunkt über den Firmenstil sein.

In Ihrem Anschreiben sollten Sie möglichst nie sagen, dass Sie es eilig haben. Wenn es Ihnen doch mal brennt, schützen Sie gute Gründe vor: zum Beispiel, dass andere Angebote drängen.

Fassen Sie nach einiger Zeit telefonisch nach, kann das einen positiven Eindruck machen, aber auch als lästig empfunden werden. Behalten Sie die Nerven.

Leider ist die Praxis so: Die Laufzeit einer Bewerbung nimmt mit der Bedeutung der Position zu. Je höher, desto teurer die Position, desto zeitraubender die Überlegung solcher Investition.

Wettbewerbsverbot

Arbeitnehmer dürfen während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und keine Konkurrenztätigkeit ausüben.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich keine Pflicht des Arbeitnehmers, Konkurrenztätigkeiten gegenüber dem früheren Arbeitgeber zu unterlassen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich ein Wettbewerbsverbot vereinbart haben.

Das Wettbewerbsverbot muss dem Schutz eines »berechtigten geschäftlichen Interesses« des alten Arbeitgebers dienen. Ein solches Interesse ist nur anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber Gelegenheit erhält, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben oder geschäftliche Beziehungen herzustellen bzw. zu festigen, die für ein Wettbewerbsunternehmen von Interesse sind.

Eine mit Beginn des Arbeitsverhältnisses getroffene Wettbewerbsvereinbarung ist, soweit nicht anders vereinbart, auch dann verbindlich, wenn das Arbeitsverhältnis noch während der Probezeit endet.

Die Entschädigung, die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines vereinbarten Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer zahlt, heisst Karenzentschädigung. Die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur verbindlich, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, für die Dauer des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen zu erbringen.

Wohnungswünsche

Können für Sie ein erstrangiges Thema sein, für das Unternehmen stehen sie nicht an vornan.

Kündigen Sie nicht schon im ersten Anschreiben Ihre Wohnungswünsche an – das hat Zeit bis zum ersten Vorstellungstermin. Ein Umzug steht üblicherweise ohnehin erst nach Ende einer Probezeit an. Während der Vorstellung können Sie sich aber schon nach dem Angebot auf dem Immobilienmarkt (Kauf? Miete? qm-Preise? Schulen?) erkundigen.

Klären Sie rechtzeitig, inwieweit Ihnen die neue Firma bei der Wohnungssuche hilft.

Zeugnisse

Ihre Zeugnisse sollten nach Daten geordnet sein, das zur letzten Station obenauf.

Zum Belegen Ihrer Schulzeit und Ihrer Praxis sind Abschlusszeugnisse erforderlich (vergleiche Stichworte Praxis, Schulen).

Niemals Originale aus der Hand geben.

Über Ihre jetzige Position können Sie ein Zwischenzeugnis beilegen (aber nicht leichtfertig anfordern).

Wenn Sie schon gekündigt haben, aber noch beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf ein Zeugnis. Besorgen Sie es sich rechtzeitig, denn ein Personaler werden misstrauisch, wenn Sie innerhalb eines Jahres das Zeugnis von der vorhergehenden Position nicht beschaffen konnten.

Von fremdsprachigen Zeugnissen legen Sie eine Übersetzung bei, ausser von englischen Zeugnisse.

Erklären Sie, wenn Ihnen Zeugnis-Originale verlorengegangen sind. Aber nicht flunkern. Man könnte Sie fragen, warum Sie keine neuen Zeugnisse beschafft haben.

Sollte ein Praxis-Zeugnis einmal wesentliche Tatsachen verschweigen, können Sie es im Anschreiben oder bei Ihrer Vorstellung kommentieren.

Keine »inoffiziellen« Zeugnisse der Bewerbung beifügen, wie z. B. Ergebnisse psychologischer Tests, Bestätigungen privater Fortbildung, graphologische Gutachten.

Zwischenbescheid

In der Regel wird Ihre schriftliche Bewerbung innerhalb von 10 Tagen mit einem Zwischenbescheid beantwortet.

Der Zwischenbescheid soll Ihnen den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen, aber auch darauf aufmerksam machen, dass der Entscheidungsprozess eine gewisse Zeit dauert.

Dennoch können Sie nach weiteren 14 Tagen nachfassen und nach dem Stand der Dinge fragen. Einen Zwischenbescheid bekommt eigentlich jeder Bewerber – machen Sie sich keine verfrühten Hoffnungen.

Zwischenzeugnis

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt haben, besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Nach Ihrer Kündigung haben Sie einen Anspruch auf ein derartiges Zeugnis.

Mit plausibler Begründung können Sie natürlich auch schon vorher um ein Zwischenzeugnis bitten – in aller Regel mit Erfolg. Also zum Beispiel, wenn Ihr jetziger Chef die Firma verlässt, wenn Sie in eine andere Niederlassung versetzt werden oder wenn die Firma verkauft wird.

Wenn unmissverständliche Begründungen fehlen, darf aus Ihrem Zwischenzeugnis geschlossen werden, dass Sie gekündigt haben.